Diskussion:Frucht (Recht)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Rjotsch0 in Abschnitt Wiederspruch im Artikel
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Unter Sachfrüchte erscheint der Text der Aufzählung

  • die unmittelbaren Sachfrüchte sind die Erzeugnisse der Sache und die sonstige Ausbeute § 99 Absatz 1 BGB (z. B. Ernte, Wolle, Milch, Ferkel, Korn, Stroh, Obst und Holz). Als sonstige Ausbeute (z. B. Sand, Kies, Steine)

unvollständig?? -- HeRiEnkel 17:20, 9. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Österreich/Südtirol[Quelltext bearbeiten]

Dieser Rechtsterminus scheint offenbar in Österreich und Südtirol gebräuchlicher zu sein: Online-Wörterbucheintrag Besonders in Südtirol wird hier noch zwischen abgetrennten Früchten und natürlichen Früchten unterschieden. -andy 92.229.117.136 12:03, 19. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Wiederspruch im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Absatz des Abschnitt „Rechtsfragen“ steht zuerst als Beispiel dass ein Apfelbaum, als Muttersache der Frucht Apfel nicht beschädigt werden darf - im gleichen Absatz wird ein gefällter Baum als Frucht des Bodens bezeichnet. Das macht noch Sinn, wenn der Baum beispielsweise zur Holzgewinnung gefällt wird.

Im letzten Absatz des darauf folgenden Abschnitt „Arten“ steht jedoch:

Nicht alle natürlichen Erzeugnisse sind Frucht (gefällte Bäume)

Ich weiß leider nichts über das Thema, kann somit auch nicht sagen was nun stimmt. Es muss jedoch irgendwo ein Fehler oder eine unzureichende Erklärung im Artikel stecken. Rjotsch0 (Diskussion) 02:04, 11. Apr. 2020 (CEST)Beantworten