Diskussion:Gösgen

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Felix König in Abschnitt Fusion Niedergösgen mit Obergösgen
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Fusion Niedergösgen mit Obergösgen[Quelltext bearbeiten]

Hört doch mal mit diesem Schwachsinn auf, es ist überhaupt nichts dran an einer Fusion von Ober-und Niedergösgen zur Gemeinde Gösgen!!! Der Link auf http://www.romankoch.ch/geografie/gds.asp?aktion=liste&liste=gemeinde&filter=SO ist sagt überhaupt nichts dazu aus, lediglich in der Überschrift steht GANZ ALLGEMEIN: "Verschiedene Kantone führen zur Zeit Projekte zur Gemeindezusammenlegung durch". Eine Fusion bringt eh nichts, stehen doch beide Gemeinden auf gesunden Beinen!! Ich muss es ja wissen, ich wohne schliesslich in einer der Beiden! Zu den Personen die diesen Mist immer wieder eintragen: Kümmert euch bitte nur um die Sachen, von der ihr auch eine Ahnung habt! Gruss von einer genervten IP! (nicht signierter Beitrag von 85.0.78.79 (Diskussion | Beiträge) 16:27, 12. Jul 2009 (CEST))

Jetzt gibt es auch eine Quelle dafür. Ich habe nie behauptet, dass deine Entfernung falsch sei. Ich wollte nur sichergehen, dass es sich nicht um Vandalismus handelt und habe deshalb eine Quelle gefordert. -- Felix König Artikel Portal 18:12, 12. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Fakten sind mit Quellen zu belegen, aber sicher nicht so eine schwachsinnige Falschinformation (für die es leider keine Quelle gibt...!) Gruss an den König! (nicht signierter Beitrag von 84.227.138.65 (Diskussion | Beiträge) 07:10, 12. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Solange es sich um einen plausiblen Teil einer BKL handelt, verlange ich eine Quelle für die Entfernung oder einen Gegenbeweis, um sicherzugehen, dass es sich bei der Entfernung nicht um Vandalismus handelt. Und den Gegenbeweis hast du erst nach etlichen Reverts geliefert. Dass hier diese Falschinformation über ein halbes Jahr stand, ist schlimm genug. Dass ich sie auch noch drinlassen wollte, ist genauso schlimm. Aber ich kann nur von meinem Standpunkt ausgehen, und da ist das Werk einer IP, die keine Quelle für die Entfernung eines BKL-Stichpunktes angibt, eben so lange Vandalismus, bis eine Quelle oder ein Gegenbeweis geliefert wird. -- Felix König Artikel Portal 10:29, 12. Aug. 2009 (CEST)Beantworten