Diskussion:Günther-Eberhardt Wisliceny

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Rechtsungültige Verleihung des Eichenlaubs mit Schwertern zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes[Quelltext bearbeiten]

  • Schwerter am 6. Mai 1945 (151. Verleihung)

Kein Nachweis in überlieferten Archivmitteln im Bundesarchiv. Rechtsunwirksame Verleihung von SS-Obst.Gruf. Sepp Dietrich. Das Verleihungsdatum ist dasselbe, der Bekanntgabe der „Verleihung“ durch die 6. SS-Pz. Armee. Die Verleihungsnummer 151 ist von der OdR vergeben worden. W. war OdR-Mitglied.
Quelle: Veit Scherzer: Die Ritterkreuzträger 1939-1945 Die Inhaber des Eisernen Kreuzes von Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine, Waffen-SS, Volkssturm sowie mit Deutschland verbündete Streitkräfte nach den Unterlagen des Bundesarchivs , Scherzers Militaer-Verlag, Ranis/Jena 2007, ISBN 978-3-938845-17-2, S. 134

Ich habe den Passus daher entsprechend entfernt. --Nimro 23:19, 22. Dez. 2011 (CET)Beantworten