Diskussion:Geheimnis

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Betr.: Staatsgeheimnis[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht könnte der Patentamtsgeheimnisanmelderbefürworter seine Behauptung ein wenig untermaueren ? Ansonste stehe auch ich nämlich auf dem Schlauch und diesem Beitrag sehr kritisch gegenüber und würde in einer Woche das geheimnisvolle Staatsgeheimnis bezüglich des Patentamtes wieder entfernen. Danke und Gruß . --nfu-peng 15:35, 4. Sep 2005 (CEST)


Sozialpsychologie[Quelltext bearbeiten]

Ein wichtiger Begriff der Sozialpsychologie, der auf dem Prinzip der Geheimhaltung basiert ist die sog. Kollusion.

--Anaxo 10:44, 3. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Begriffssklärung[Quelltext bearbeiten]

Das Wort "Geheimnis" mit "Geheimnisträgern" und "Geheimhaltung" zu erklären, ist meiner Meinung nach nicht glücklich. Schon in der Schule hat man normalerweise gelernt, dass man Wörter nich mit Wörtern, die das unbekannte Wort beeinhalten, erklären soll/ darf! Aus den Geheimnisträgern einfach "Personen" machen sowie die "Geheimhaltung" durch z.B. "unter Verschluss" / "nicht allen zugänglich" zu ersetzen und das Ganze entsprechend anpassen wäre die bessere Wahl!

Verschwiegenheitspflicht - Aufzählung "abschließend"?[Quelltext bearbeiten]

Stimmt das so? Was ist etwa mit Psychiatern? Anders gesagt: Womöglich ist der Zusammenhang zwischen Verschwiegenheitspflicht und staatlicher Ausbildung korrekt, aber das ist dann doch nicht die Aufzählung, oder?

Jawoll, das interessiert mich auch. Die Fähigkeit zur Ablieferung einer "abschließenden" Aufzählung ist der kleine Bruder von "allwissend" sein. Daher: Steht die zahlenmäßig vergleichsweise große und in ihrer Wirksamkeit vergleichsweise beachtenswerte Gruppe der Psychologinnen und Psychologen (insbesondere: psychologische Psychotherapeuten/innen) nicht ebenfalls unter "Verschwiegenheitspflicht"? Ich - als Psychologe - betrachte es jedenfalls als Berufsethos, gewisse Informationen vertraulich zu behandeln. Oder fallen wir unter "Angehörige eines anderen Heilberufs"? Falls jemand die rechtliche Situation kennt, bitte ergänzen oder aber auch expliziten Hinweis geben, dass Psychologen/innen nicht unter diese Art von Geheimhaltungspflicht fallen, sondern freizügig jeden Quatsch weitertratschen dürfen, denen ihnen ihre Klientinnen und Klienten anvertrauen. Wovon ich in keinster Weise ausgehen. Auch ohne den berühmten Eid wissen wir, was wir tun und was uns anvertraut wird. -- 88.74.155.108 00:09, 8. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Wahlgeheimnis[Quelltext bearbeiten]

... wieso wird dieses nicht auch genannt? (nicht signierter Beitrag von 213.146.112.224 (Diskussion | Beiträge) 13:44, 12. Jun. 2009 (CEST)) [Beantworten]

gute Idee. Nicht nur aktive, sondern auch passive Geheimnisse aufzählen. Mir gefällt diese Aufzählung, welche Arten von Geheimnissen es "trotz allem" gibt. Irgendwie ganz gut, oder? Also, auch das "Wahlgeheimnis" mit reinnehmen, bitte. Wahlexpertinnen und -experten voran. -- 88.74.155.108 00:12, 8. Jan. 2012 (CET)[Beantworten]

Definition unpräzise?[Quelltext bearbeiten]

Laut der aktuellen Definition (28.12.2009) handelt es sich bei einem Geheimnis um eine Information, die wenige Geheimnisträger besitzen, die der Geheimhaltung unterliegen. Da tun sich mir allerdings folgende vier Fragen auf: Ist erstens eine Information nicht auch dann ein Geheimnis, wenn viele Menschen davon wissen, die Information aber öffentlich nicht zugänglich ist? Es gibt sicher auch Fälle von Hundertschaften Eingeweihter, das "wenig" wäre dann bloß relativ zur Anzahl der Uneingeweihten zu sehen. Verliert zum zweiten ein Geheimnis seinen Status, sobald alle Geheimnisträger verstorben sind, es also mit ins Grab genommen haben, oder darf es weiterhin als Geheimnis angesehen werden, obwohl es keine Träger desselben mehr gibt? Ist als drittes die Geheimhaltung für die Gültigkeit des Geheimnisbegriffs unabdingbar? Kann ein Geheimnis nicht ebenfalls eine Information sein, die zwei Leute teilen ohne Absprache der Geheimhaltung und zwar eben so lange, bis sie an Dritte weitergegeben wird? Und erfordert schließlich ein Geheimnis nicht einen Informationsmindestgehalt oder ist die Farbe meiner Socken bereits als geheim anzusehen, sofern ich sie weder zeige noch verrate? Vielleicht handelt es sich bei der obigen um eine wissenschaftlich anerkannte Definition, womöglich gilt sie auch tatsächlich als unpräzise und bedarf somit einer umfassenderen Erörterung. Leemail 03:48, 28. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Verschwiegenheitspflichten sind keine Geheimnisse[Quelltext bearbeiten]

Eine Verschwiegenheitspflicht ist kein Geheimnis im Sinne der Definition hier, trotzdem wird das Wort "Geheimnis" dafür verwendet, wie die meisten der Beispiele zeigen. Das ist also eine andere Bedeutung des Wortes Geheimnis als die in der Definition oben (nämlich die geheime Information selbst). Der Versuch, es unter Geheimnis (Begriffsklärung) mit unterzubringen, wo es hingehört, wenn ein Wort mehrere Bedeutungen hat, ist ohne Begründung mit dem Kommentar "nicht hier" revertiert worden.

Deswegen sind die unter Beispiele genannten Verschwiegenheitspflichten wie Arzt-, Bank-, Beicht-, Brief-, Fernmelde-, Sozial- und Steuergeheimnis gerade keine Beispiele für Geheimnisse im Sinne des Artikels sondern für Verschwiegenheitspflichten.

Reparaturvorschlag:

  • Die Liste der Beispiele auftrennen in Geheimnisse (z.B. Betriebsgeheimnis) und Verschwiegenheitspflichten und über letztere einen Satz, dass das Wort Geheimnis besonders in seinen Zusammensetzungen auch für Verschwiegenheitspflichten verwendet wird, wenn auch nicht als juristischer Fachterminus (soweit ich weiß; bin kein Jurist).
  • Die BKL Geheimnis um die andere Wortbedeutung des Wortes Geheimnis ergänzen, entweder wie von mir gestern versucht, oder wenigstens irgendwie unter "siehe auch".

--Lantani (Diskussion) 10:22, 30. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

Der Artikel erscheint doch bereits ausreichend im Txt. Was also sollte noch fehlen?--Wheeke (Diskussion) 10:32, 30. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]
Ich behaupte ja gar nicht, dass etwas fehlt, sondern nur, dass es ein Fehler ist, in der ersten Zeile des Artikels eine Definition zu bringen und hernach Beispiele, die der Definition nicht genügen. Ein Betriebsgeheimnis ist eine "meist sensible Information, die einem oder mehreren Eigentümern zugeordnet ist", mithin ein Geheimnis gemäß der Definition im ersten Satz des Artikels. Unter dem Briefgeheimnis versteht man dagegen nicht den Inhalt eines Briefes (der kann ein Geheimnis nach der Definition sein), sondern eine rechtliche Regelung über den Umgang mit Briefinhalten (also kein Geheimnis nach der Definition).
Nachdem das anscheinend außer mir niemanden stört, dass die Beispiele fast alle zwar Zusammensetzungen mit "Geheimnis" sind, aber nicht der Definition von Geheimnis genügen, können wirs auch lassen. Falsch zwar, aber ich weiß ja, wie's richtig gewesen wäre, und andere störts nicht. --Lantani (Diskussion) 09:35, 31. Mai 2016 (CEST)[Beantworten]

"Im politischen Bereich wird für den Begriff auch das Fremdwort klandestin (ursprünglich von lateinisch clandestinus ‚heimlich‘, ‚geheim‘) verwendet." Der Begriff klandestin kommt sehr selten vor. Auch im politischen Bereich. Der aktuelle Spiegel (49/2018) benutzt ihn in einer Unterüberschrift/Kurzangabe eines Artikels. Fraglich ist wieviele Leser diesen Befriff überhaupt kennen und verstehen.--2003:EE:3F02:399A:5DA2:4B10:BEA4:B061 11:02, 1. Dez. 2018 (CET)[Beantworten]

Ein Geheimnis ist eine Tatsache, die nur einer Person oder einer beschränkten Zahl von Personen bekannt ist. Es soll einer anderen Person bzw. Personengruppe nicht bekannt werden. - es gibt auch "Geheimnisse", die zwar nur einer beschränkten Zahl von Personen bekannt ist, aber durchaus nicht auf diese beschränkt bleiben soll. Beispiele: das Geheimnis einer guten Ehe, das Geheimnis eines perfekten Schweinebratens ... also "Geheimnis" im Sinne von "besonderer Kniff" oder "empfehlenswerte Vorgehensweise". --HH58 (Diskussion) 02:10, 1. Apr. 2024 (CEST)[Beantworten]