Diskussion:Geheimprozess

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Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von 2003:E7:2F27:F549:2866:57D3:8E7B:1EEE in Abschnitt Vermeintliche Geimprozesse in Deutschland
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Ich habe diesen Artikel neu angelegt, nachdem er von Benutzer:He3nry nach einer Löschdiskussion gelöscht worden war. Hauptkritikpunkt war nicht die Relevanz des Artikels, sondern dessen miese Qualität. Ich hoffe (und glaube fest daran, jawoll...), dass mein Neuversuch den Anforderungen nun entspricht. Pittigrilli 12:38, 24. Jun 2006 (CEST)

Gerade hat jemand den Artikel auf die QS-Seite gestellt - irgendwie kann man das auch übertreiben - naja. Also, alle Quellen ergeben sich entweder aus der Allgemeinbildung eines leidlich gebildeten Mitteleuropäers, den vielen dahinterliegenden Wiki-Artikeln zu den entsprechenden Fällen und dem englischen Wiki-Artikel. Die Angaben von Amnesty habe ich durch eine Google-Site-Suche auf deren deutscher Webseite gefunden, nachzuvollziehen hier: [1] Dann mal viel Spaß beim Inhalt checken... Gruß --Pittigrilli 14:28, 24. Jun 2006 (CEST)

Vermeintliche Geimprozesse in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Im letzten Absatz wird unterstellt, auch in Deutschland würden Geheimprozesse stattfinden. Ich halte diese Behauptung für falsch und nicht haltbar. In Deutschland finden keine Geheimprozesse statt. In Deutschland können Prozesse stattfinden, die unter Ausschluß der Öffentlichkeit geführt werden. Das sind keine Geheimprozesse. Vielmehr erfolgt der Ausschluß der Öffentlichkeit unter bestimmten gesetzlich festgelegten Regeln. Ein Geheimprozess ist ganz was anderes. --Pelz 21:51, 24. Jun 2006 (CEST)

Vollkommen richtig. Dennoch ist textlich alles korrekt, obwohl der Überflieger (oder die Oma) leicht zu dem obigen Eindruck kommen könnte, was eben nicht sein sollte. Habe deshalb den entscheidenten Satz ind Fettschrift gestellt. (MARK 10:58, 22. Jul 2006 (CEST))
Nachdem ich die Disk auf der QS-Seite gelesen habe muss ich hier nochmal ausdrücklich feststellen, dass es in der Bundesrepublik keine Geheimprozesse gibt, auch wenn die Presse immer wieder gerne und genüßlich provokant rechtstaatlich (nach StPO) korrekte Verfahren wider besseren Wissen als solche tituliert (verfemt). Das geschiet interessanter Weise regelmässig bei Hochverratsverfahren, nie bei Vergewaltigungsprozessen, obwohl bei beiden das Gleiche geschieht, sie finden unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Die Tatsache das bestimmte Presseorgane bewußt mit tendenziösen und sachlich falschen Begriffen operieren entfaltet keinesfall irgendeine Authentizität und ist somit auch völlig ungeeignet als Quelle für irgendwelche Ableitungen innerhalb unseres Formats hier. Vielmehr sollte eigentlich der Verfasser Pittigrilli in der Lage sein, derartige Sachverhalte zu erkennen und entsprechend zu benennen oder zu filtern! (MARK 11:58, 22. Jul 2006 (CEST))


Ich habe den Abschnitt über den Israeli rausgenommen, weil er nciht in diesen Abschnitt passt und ich auch nicht sehe, wie man auf die schnelle überprüfen kann, ob es sich hier um einen echten Geheimprozess oder um einen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit oder um einen GRenzfasll handelt. Ansonsten sind die Kürzungen nicht inhaltlich, sondern durch leichtere LEsbarkeit begründet.--Ewald Trojansky 14:04, 22. Jul 2006 (CEST)

Bitte laß doch den Mordechai Vanunu-Prozess drin, denn gerde er verkörpert genau den Grenzbereich zwischen einem rechtstaatlich konformen Verfahren und dem Übergang zum Geimprozess. Soll der Leser doch selbst recherchieren, wie das einzuordnen ist (siehe Wiki-Link). Dass dieser Prozess eben nicht mit einem bundesdeutschen Verfahren ohne Weiteres vergleichbar ist, soll ja gerade der Hinweis auf die MOSSAD-Tötungen verdeutlichen. Und der Hinweis (Seitenhieb) auf die unterschiedlichen Titulierung (Benennung) von nichtöffentlichen Verfahren durch die Presse ist imo wirklich angezeigt. Also wäre es Scön, wenn er ebenfall drinbliebe. Gruß (MARK 16:25, 22. Jul 2006 (CEST))
Mit Verlaub, das ist bullshit, MARK. Mossad-Tötungen als Indiz für ein nichtrechtstaatliches Verfahren anzuführen, wirft zwei unterschiedliche staatliche Sphären in einen Topf (Exekutive & Judikative), die in einem Rechtsstaat (auch in Israel) getrennt sind. Nach diesem Muster zu argumentieren ist unredlich. Täte man dies in Bezug auf Deutschland unter Verweis auf Gladio, müsste man die POV-Formulierung, es sei "völlig klar [...], dass es [in Deutschland] keine Geheimprozesse gibt" nicht nur nach formalen Gesichtspunkten beanstanden. Die Problematik, dass die Öffentlichkeit sich nur schwer informieren kann, ist im Zusammenhang mit Geheimdiensten generell gegeben. Hier den Mossad gesondert herauszuheben ist nicht plausibel; eine nachvollziehbare Begründung findet sich im Artikel zudem nicht. Der gesamte Abschnitt "Grenzfälle" ist unglücklich geschrieben und ohne weitere Hilfsmittel unverständlich. Mit Bitte um Überarbeitung habe ich ihn daher bis auf weiteres entfernt. * Eintrag von ( 89.245.107.144)
Den ganzen Abschnitt einfach kurzerhand rauszunehmen, weil man anderer Meinung ist grenzt an Vandalismus!
  • Mossad-Tötungen als Indiz für ein nichtrechtstaatliches Verfahren anzuführen, wirft zwei unterschiedliche staatliche Sphären in einen Topf (Exekutive & Judikative), die in einem Rechtsstaat (auch in Israel) getrennt sind.- Wo wird denn hier Judikative und Exekutive vermengt? Nicht etwa ein gerichtliches Urteil war Grundlage für diese völkerrechtswidrigen staatlich sanktionierten Tötungen/Liquidierungen, sondern ein Beschluss des Sicherheitskabinetts der israelischen Regierung. Ist das rechtsstaatlich??? Gerade hier entschied eben die Exekutive, wie zu verfahren sei. Also gerade keine Gewaltenteilung, auf die du so in Zusammenhang mit Israel pochst! Abgesehen davon, dass es selbst bei formaler rechtsstaatlichkeit dennoch gegen internationales Recht verstösst und gegen Menschenrechte Leute in ihrer Abwesenheit zu verurteilen und dann auch noch ausserhalb des Geltungsbereichs israelischen Rechts im Ausland umzubringen.
  • Die POV-Formulierung wurde geglättet.
  • Was der Gladio-Hinweis hier soll, erschliesst sich mir leider nicht.
  • Die Problematik, dass die Öffentlichkeit sich nur schwer informieren kann, ist im Zusammenhang mit Geheimdiensten generell gegeben. - Was diese Binsenweisheit hier erhellen soll, bleibt leider dein Geheimnis.
  • Ach ja, Wörtern wie bullshit mit dem Wort Verlaub zu kombinieren ist eine interessante Stilblüte, ist aber wenig hilfreich in der Sache, gelle. So long (MARK 18:37, 29. Okt. 2006 (CET))Beantworten
In Deutschland gibt es schon so etwas wie Geheimprozese, was ich aus eigenen Erfahrungen wiedergeben kann. So kann es schon sein, dass man einen Beschluss erhält, ohne dass man zuvor überhaupt informiert wurde, dass ein (normales Verfahren, kein Eilverfahren) Verfahren am Gericht anhängig ist.
Es kann auch sein, dass ein zivilrechtlicher Beschluss ergeht und man diesen nicht mitgeteilt bekommt und somit gar nicht erfährt dass ein Verfahren erfolgt ist. Vermehr verschwinden auch Rechtsmittelschriften, oder Eingaben werden "unter der Hand" aus den Verfahrenslauf entnommen. --2003:E7:2F27:F549:2866:57D3:8E7B:1EEE 12:23, 26. Mai 2023 (CEST)Beantworten

@MARK: Du schriebst oben: Das geschiet interessanter Weise regelmässig bei Hochverratsverfahren, - Gab es in der Bundesrepublik jemals einen Prozess, in dem die Anklage auf Hochverrat lautete? Ich bezweifle es, lasse mich aber gerne belehren. Falls ja, sollte es vielleicht in den Artikel. Laut des HV-Artikels ist HV ein Unternehmen, den inneren Bestand oder die verfassungsmäßige Ordnung eines Staates zu zerstören. Der Juretzko-Prozess war mit Sicherheit kein HV-Prozess. Gabs andere? Gruß --Pittigrilli 21:51, 22. Jul 2006 (CEST)

Hallo Pittigrilli! Ich muss mich korrigieren. Ich meinte narürlich in erster Linie Landesverratsverfahren z.B. gegen Ex-Stasi-Agenten besonders in der Nachwendezeit anfangs der 1990er Jahre. Hochverratsverfahren sind meines Wissens regelmässig bei RAF-Terroristen anhängig gewesen, deren erklärtes Ziel die Destabilisierung der bundesdeutschen öffentlichen Ordnung und des Staatsgefüges an sich gewesen war. Ein Beispiel habe ich im Text untergebracht. (MARK 08:21, 24. Jul 2006 (CEST))

Neutralität[Quelltext bearbeiten]

Ich finde, der Artikel ist ziemlich tendenziös. In Israel kann also davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte nicht alle Rechte wahrnehmen konnte, in Deutschland aber muss man vom Gegenteil ausgehen? Ich finde die Begründung, dass Israel sich in anderen Fällen auch nicht rechtsstaatlich verhält 1. generell nicht zwingend (wenn auch aller Erfahrung nach sinnvoll) und 2. speziell fadenscheinig, weil es bei den Tötungen sogenannter Terroristen um Nicht-Israelis ging.

Ich denke, man sollte den Artikel komplett ohne Beispiele schreiben. Außerdem empfinde ich es als seltsam, der Presse ihr "großes Maul" an dieser Stelle vorzuwerfen. Schließlich hält eine dauernde Kritik (selbst wenn sie aus anderen Motiven entsteht) doch hoffentlich den Staat davon ab, vielleicht doch mal Geheimprozesse im Sinne des Artikels durchzuführen.--84.178.36.158 17:47, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Was die Beispiele angeht, gäbe es da genügend z.B. lateinamerikanische Diktaturen, oder auch arabische, jeweils mit Unterstützung und Zusammenarbeit mit den USA/CIA. Gab es nicht auch in den Black Sites Prozesse, die als "Geheim" einzustufen wären? Oder in Franco-Spanien? In China, Apartheid-Südafrika, den afrikanischen Dritte-Welt-Ländern? Als Beispiele einzig Stalin und die DDR anzuführen, verdreht denke ich die Realität etwas. --78.52.22.176 00:10, 13. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Prozesse des (im) polnischem Untergrundstaat[Quelltext bearbeiten]

Wie kann man die Prozesse im sogenannten "polnischen Untergrundstaat" während des 2. Weltkrieges bezeichnen ?Die meistens in Abwesendheit und ohne (richtige) Verteidigung mit "Todesurteilen" endeten .Waren das nicht auch Geheimprozesse ? W.S. (nicht signierter Beitrag von 5.184.30.149 (Diskussion) 14:22, 31. Jan. 2020 (CET))Beantworten