Diskussion:Gerhard Bühler (Richter)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Eingangskontrolle
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(nicht signierter Beitrag von Polarlys (Diskussion | Beiträge) 14:07, 6. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Der angegebene Löschgrund ist immer noch nicht beseitigt, aber Hauptsache man ist zufrieden. --Eingangskontrolle (Diskussion) 22:19, 10. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Welcher Löschgrund? Ich zitiere: „Artikelwunsch, dem 1 Monat QS nichts gebracht hat. Aber hier werden ja gleich die Experten eintreffen.“ Der Artikel ist ein gültiger Stub und ich bitte dich, weiterhin nachzulegen, jetzt wo dein LA nicht erfolgreich war. Danke. --Polarlys (Diskussion) 00:03, 11. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Es ist halt immer noch kein Artikel. Der Mann ist doch nicht als Bundesrichter vom Himmel gefallen. Aber mehr stand eben nicht in der Verleihungsnotiz, die der einzige Anlass für diese Sätze war. Und das ist jetzt schon 25 Jahre her... --Eingangskontrolle (Diskussion) 13:18, 27. Jun. 2012 (CEST)Beantworten