Diskussion:Gericht (Begriffsklärung)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich hatte sehr wohl alle Links korrigiert. Gericht (Begiffsklärung) verschoben nach Gericht. Gericht verschoben nach Gericht (juristisch). Bei mehren Begriffen mit dem gleichen Namen ist es üblich, das zunächst eine Begriffsklärungsseite als Erstes erscheint. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren. Welcher Begriff nun am Wichtigsten ist, ist subjektiv. --hhp4 µ 21:21, 26. Jan 2006 (CET)

Nein, die Links, die auf Gericht zeigten, wurden nicht geändert! Im übrigen siehe Wikipedia:Begriffsklärung. Es ist durchaus nicht üblich "das(s) zunächst eine Begriffsklärungsseite als Erstes erscheint". Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren?(!) Bitte vor einer erneuten Änderung erst diskutieren, denn davon lebt dieses Projekt. --Bubo 21:43, 26. Jan 2006 (CET)