Diskussion:German Killinger (Jurist)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lubitsch2 in Abschnitt Belegbar? Lyrik?
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Belegbar? Lyrik?[Quelltext bearbeiten]

Die Vita nimmt teilweise Formulierungen auf, wie sie in den angegebenen „Blättern des bayerischen Landesvereins für Familienkunde“ zu finden sind. Ich gebe zu Bedenken, dass die dortigen Angaben nicht hinreichend belegt sind. Insbesondere die Killinger zugeordneten Motive für seinen Eintritt in den Orden, in die NSDAP wie seine Entfremdung können nur dann Bestand haben, wenn sie aus Briefen oder anderen Schriftzeugnissen hergeleitet und belegt werden können. Dies ist aus den „Blättern...“ nicht ersichtlich. Hat der dortige Verfasser seiner dichterischen Freiheit hier nicht zu viel Raum gelassen? Werden hier Motive nachempfunden, erfunden und unterstellt, um politische Irrwege und Blindheit in milderem Licht erscheinen zu lassen?

Solche unbelegten/unbelegbaren Formulierungen sind m.E nicht enzyklopädisch: „erstrebte ein friedliches, soziales und ausgeglichenes Bayern und Deutschland“ - „ Auch die steigende Armut und Not der Millionen von Erwerbslosen führte ihn 28.05.1933 zum Eintritt“ - „Im festen Vertrauen auf die Zusagen (Beseitigung der Arbeitslosigkeit, christliche Moral als Grundlage der Politik, Schutz von Kirche und Konfessionen u. a.)“ - „Darin sah er die Rettung vor dem drohenden Bürgerkrieg und ein Bollwerk gegenüber dem Kommunismus, der sich besonders im Norden Deutschlands stark ausgebreitet hatte“ - „Schon bald wurde ihm deutlich, dass die Versprechen der Nazis nicht eingehalten wurden...“

Von einem „strikten Austrittsverbot“ 1936 aus der NSDAP ist mir bislang nichts bekannt. Beleg? --H.Parai (Diskussion) 17:15, 27. Aug. 2022 (CEST)Beantworten

Das Austrittsverbot habe ich schon mal entfernt, das ist nackter Unsinn. Lubitsch2 (Diskussion) 21:49, 28. Aug. 2022 (CEST)Beantworten