Diskussion:Gesellschaftsvertrag

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Letzter Kommentar: vor 2 Tagen von Alex42 in Abschnitt Gesellschaftervertrag
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Evtl. sollten dieser Artikel und der Artikel Vertragstheorie zusammengeführt werden. Diskussion erwünscht! -- C.Löser 18:17, 21. Feb 2005 (CET)

Nein, die rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Gesellschaftsvertrages erfordert ein eigenständiges Lemma, außerdem sind das zwei verschiedene Sachgebiete. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 09:43, 16. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Gesellschaftervertrag[Quelltext bearbeiten]

.. leitet hier zum Gesellschaftsvertrag weiter, ohne jedoch im Lemma Erwähnung zu finden. Entweder man löscht diese Verlinkung oder hier im Lemma muss auch etwas zum Gesellschaftervertrag stehen. --46.198.30.102 20:07, 26. Okt. 2014 (CET)Beantworten

Einer von mehreren Mängeln. Ich komme darauf vielleicht zurück... --Stephan Klage (Diskussion) 18:56, 28. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Beide Begriffe habe ich schon gehört, schließlich gibt es auch die Gesellschafterversammlung. Laut [1] "kennt das Gesetz allerdings nur den Begriff „Gesellschaftsvertrag“." --Alex42 (Diskussion) 10:49, 12. Mai 2024 (CEST)Beantworten