Diskussion:Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 195.200.70.46 in Abschnitt Historische Einordnung
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Lieber OT, liebe andere Autoren, ihr schreibst:

"Der Vorsitzende des Aufsichtsrats wird meistens nur von den Vertretern der Anteilseigner bestimmt." Frage: Was heisst hier meistens? Gibt es da keine gesetzliche Regelung?


Weiter heisst es:

"In einem ersten Wahlgang muss der Vorsitzende mit 2/3 Mehrheit gewählt werden." Frage: Wird er nun gewählt oder bestimmt?

alles sehr unklar! Grüsse, tchilp

Später gucke ich noch mal genauer - zur Zeit habe ich leider wenig Zeit. Gruß--Ot 15:42, 16. Feb 2006 (CET)


Bitte[Quelltext bearbeiten]

Hier sollte mal ein versierter Arbeitsrechtler mit schwerpunkt im kollektiven ArbR drüber gucken. Der Text hat Mittelstufenniveau und wirkt sehr unbeholfen. --AHK 11:59, 12. Nov. 2006 (CET)Beantworten


Ich finde die Aussage der Mitbestimmung "in den Aufsichtsräten und Vorständen" ziemlich misslich. Mitbestimmt wird nur in dem Aufsichtsrat. Der Vorstand kann nur "mitbestellt" werden (vgl. §12 MontanMitbestG). Es geht doch gerade nur darum, eine Kontrolle der Vorstandsaktivitäten herbeizuführen und nicht die Geschäftsführung paritätisch zu gestalten. [Bastus]

Verwechslung?[Quelltext bearbeiten]

Ich fürchte der Artikel verwechselt in einigen Teilen das Mitbestimmungsgesetz mit dem Montan-Mitbestimmungsgesetz. So wird im Montan-Mitbestimmungsgesetz ein Neutrales Mitglied gewählt, dass sowohl von Arbeitnehmern wie auch Kapitalgeber gewählt werden muss! D.h. nur die Stimmen der Anteilseigner reichen nicht aus um dieses Mitglied zu wählen. Die Kapitalgeber und Arbeitnehmer sind zwar im Aufsichtsrat zu je 50% vertreten hier sollte allerdings auch erwähnt werden, dass hierzu noch das neutrale Mitglied kommen muss, wodurch eigentlich die Anteile der Arbeitnehmer und Kapitalgeber auf unter 50% sinken würden. Aufgrund des Neutralen Mitglieds kann auch keine Pattsituation stattfinden, da die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder stets ungerade sein muss. Soweit ich weiss ist das neutrale Mitglied auch nicht unbedingt Vorsitzender des Aufsichtsrates sondern nur einfaches Mitglied. Das Gesetz sieht ebenfalls die Wahl eines Arbeitsdirektors vor, welcher i.d.R. für das Personal- und Sozialwesen zuständig ist. Falls ich die Zeit dafür finde würde ich den Artikel gern noch ein bisschen bearbeiten. Gruß Jack25995 16:38, 13. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Historische Einordnung[Quelltext bearbeiten]

Die Historische Einordnung der Montan-Mitbestimmung fehlt hier. Einiges steht bei Mitbestimmung im Kapitel zur Montan-Mitbestimmung.--195.200.70.46 13:39, 1. Aug. 2011 (CEST)Beantworten