Diskussion:Gesetz zur Neugliederung des Ennepe-Ruhr-Kreises

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 188.105.77.180 in Abschnitt angebliches Stadtrecht
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angebliches Stadtrecht[Quelltext bearbeiten]

Es wird mehrfach behauptet, die aufgrund des Gesetzes jeweils neu entstandene Gemeinde habe durch dieses Gesetz das "Stadtrecht" erhalten. Richtig ist, daß die jeweiligen neu entstandenen Gemeinden, die zuvor schon zum Teil die Bezeichnung Stadt führten, diese "Bezeichnung" Stadt jeweils neu erhielten. Mit der Bezeichnung als Stadt ist kein anderes Recht verbunden als das Recht, dieses Bezeichnung zu führen. Das gilt z.B. auch für die größte Gemeinde in NRW, Köln. --188.105.77.180 15:25, 16. Okt. 2013 (CEST)Beantworten