Diskussion:Giebel- und traufständig

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 193.28.249.20 in Abschnitt Giebelstellung, Traufstellung
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Giebel- und traufständig bei Walmdach?[Quelltext bearbeiten]

hallo an die fachleute, kann ich den begriff traufständig auch bei einem walmdachhaus verwenden, wenn der eindeutig sichtbare dachfirst parallel zur straße verläuft? oder kann ich das walmdachhaus als giebelständig bezeichnen, wenn die gebäudeschmalseite die straßenansicht bildet und der first auf die straße zuläuft? obwohl das haus keinen giebel hat? danke für eure antworten -- Jbergner 14:20, 9. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ein klassisches Walmdach (also kein Krüppelwalmdach) besitzt keinen Giebel, sondern eine umlaufende Traufe, insofern würde ich da nicht nach "Giebel- und traufständig" differenzieren. Du kannst allerdings schreiben: „Der [Haupt]First steht parallel [oder rechtwinklig] zu[r [x]Straße] ...“ ... Hafenbar 21:08, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

traufenständig[Quelltext bearbeiten]

Laut Beuth Baulexikon heißt es traufenständig https://baulexikon.beuth.de/TRAUFENSTAENDIG.HTM. Offenbar sind beide Wortformen geläufig. --Wolfgang Hugemann 12:39, 6. Feb. 2021 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Whugemann (Diskussion | Beiträge) )

Giebelstellung, Traufstellung[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, die Wörter Giebelstellung und Traufstellung (zurzeit rote Links) auf diesen Artikel umzuleiten. Sie kommen in einer Menge Artikeln vor, aber die Erklärung dazu ist schwer zu finden. --193.28.249.20 12:01, 28. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Kann man machen. -- Gruß, 32X 23:17, 28. Feb. 2022 (CET)Beantworten
Dann mache ich das mal. --193.28.249.20 17:14, 30. Mär. 2022 (CEST)Beantworten