Diskussion:Gogericht auf dem Desum

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von AxelHH in Abschnitt Überlanges Zitat entfernt
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Koordinaten[Quelltext bearbeiten]

Ich dachte, das Gogericht läge zwar abseits aber etwas direkter an der Straße Richtng Cappeln? --Superchaot :-@ 11:04, 5. Nov. 2009 (CET) Ich hab mal in GEarth nachgeschaut. Beides vorhanden. Aber ich kenn nur die hinter der B72 (von Emstek aus) was ist Richtig? sollen beide Erwähnt werden? Bitte um Mithilfe. War nur ein paar mal dort...vor längerer Zeit. --Superchaot :-@ 11:08, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ich habe die Koordinaten nach der Karte eingetragen, die auf der verlinkten Seite (s. Weblinks) unten rechts zu finden ist. Auf dieser Karte ist an der Stelle ein Denkmal mit der Beschriftung "Desumgericht" eingetragen. Mehr weiß ich auch nicht. 80.146.106.113 10:02, 6. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Ausbau[Quelltext bearbeiten]

Da wird wohl noch etwas passieren müssen--80.129.243.244 11:45, 9. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Überlanges Zitat entfernt[Quelltext bearbeiten]

--AxelHH (Diskussion) 23:22, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Aus Nieberding, C.H., Geschichte des ehemaligen Niederstifts Münster(1840)

Das Gogericht auf dem Desum

... In den frühesten Zeiten mochte es wenige Gerichtsbezirke im Leergau [Lerigau] geben, späterhin wurden einzelne umgeändert, andere in mehrere Theile zerlegt; so finden wir, daß von dem Gerichtsbezirke Desem das Gericht Wildeshausen, Cloppenburg und Friesoyte, auch das Kirchspiel Wardenburg getrennt sind.
Das Gogericht zum Desem, soweit es ca. 1320 Johann von Südholte an das Hochstift Münster verkaufte, bestand aus den 6 Kirchspielen: Lutten, Langförden (mit Einschluß von Oyte), Cappeln, Crapendorf, Friesoyte (mit Einschluß von Altenoythe und Barßel) und Molbergen (mit Einschluß von Markhausen). Unter den Revenuen des Gerichts sind mit aufgeführt 15 Stiege, oder 300 Häringe aus der Stadt Wildeshausen, ein Beweis, daß diese mit unter das Gericht gehört hatte. Wildeshausen war aber schon 1270 als heimgefallenes Lehn an Bremen übergegangen; Bremen hielt daselbst einen eigenen Richter, welcher jährlich auf Emstecker Kirchmeß, auf Margarethentag, in Emsteck die Wroge der Maaßen und Gewichte, und gemeinschaftlich mit dem Vechteschen Richter zum Desem, in Gegenwart der Burgmänner von Vechta und der Gerichtsschöpfen aus den Aemtern Vechta, Cloppenburg und Wildeshausen, viermal im Jahre an der Gerichtsbank auf dem Gehölze Desem unter freiem Himmel das Gericht hielt, wofür der Drost zu Wildeshausen aus den Aufkünften des Gerichts jährlich zwei Malter von dem Gerichts-Rocken bezog; auch verblieben dem Amte Wildeshausen aus den Kirchspiele Visbeck die sogenannten Goschwaren, eine Gerichtsspende, welche von jeder Stelle einen Schwaren bis einen Groten und einen Schwaren betrug, und der Gerichts-Rocken; der Gerichtshafer aus den Kirchspielei Visbeck und Emsteck aber verblieb dem Amthause Vechta. Hieraus geht hervor, daß auch das Amt Wildeshausen oder die Kirchspiele Wildeshausen, Huntlosen und Großenkneten, so wie die Kirchspiele Visbeck und Emsteck, in welchem letzteren der Gerichtsplatz, das Gehölz Desem, liegt, der dem Gerichte den Namen gegeben hat, ursprünglich mit zu diesem Gerichte gehört hatten, aber in der Folge durch politische Ereignisse davon getrennt worden waren. Nach einem Schreiben der Beamten zu Wildeshausen an das Amt Diepholz, vom 4. Dec. 1708, soll der Wildeshauser Richter, Heidenrich Schlüter, 1652 gemeinschaftlich mit dem Münsterschen Richter zum letztenmal dieses Gericht gehalten haben, nachher es ihm aber von den Münsterschen Beamten verwehrt worden seyn.
Auch Wardenburg, welches als zum Leergau gehörend, für ein eigenes Gericht nach früherer Sitte zu klein war, war von diesem Gerichte wahrscheinlich schon getrennt und zu Oldenburg gelegt worden, als sich die Nachkommen der Grafen des Leergaues in die Oldenburgische und Wildeshausensche Linie theilten, nachdem erstere den Ammergau erhalten hatte.
Hiernach nun läßt sich der frühere große Umfang des Gogerichts Desem beurtheilen, welches aber schon 1320 sehr zerstückelt worden war. Ob auch damals schon das Gericht zu Cloppenburg und das zu Friesoyte davon getrennt waren, darüber finden sich keine Nachrichten, es ist aber wahrscheinlich, da sich beide Oerter in dem Besitze der Grafen von Tecklenburg befanden, Friesoyte schon 100 Jahre vorher in deren Besitze gewesen war, und aus letzterem Orte sich 1320 auch nur noch eine geringe Gerichtsspende an Butter erhalten hatte, so wie aus Wildeshausen die an Häringen. 1302 hatte Cloppenburg auch schon einen eigenen Tecklenburgischen Drosten oder Schloßvogt.

...Das Gogericht zum Desem,[ welches schon im 1. Bande § 15 erwähnt ist,] erstreckte sich über die Kirchspiele Lutten, Oythe, Langförden, Visbeck, Emsteck und Cappeln, mit Ausschluß der Bauerschaft Sevelten, welche zum Gerichte Cloppenburg gehörte. Auch das alte Freigericht zu Goldenstedt zwischen den Brücken, so wie das Kirchspiel Twistringen, gehörten unter dieses Gogericht. In frühern Zeiten wurde es viermal im Jahre in dem sogenannten Desem, einem im Felde südseits des Emstecker Esches liegenden Holze, wo die Gerichtsbänke standen, unter freiem Himmel gehalten, und zwar 1652 zum letzten Male; nachher hielten es die zeitigen Richter, welche in Vechta wohnten, in ihren Wohnungen. Es war in alten Zeiten das Grafengericht im Leergau, wurde aber vielleicht schon bei der Grafen zu Vechta Zeiten in Rücksicht der Verwaltung getheilt zu einer Zeit, als die Grafen selbst nicht mehr zu Gerichte saßen, sondern dieses Amt durch Stellvertreter (vicecomites) verwalten ließen. Es blieb daher auch das Obergericht für die andern Abtheilungen desselben im ganzen Gau, vor welchem auch die Burgmänner Recht nehmen mußten. 24 Geschworene fanden dieses Recht, welches der Richter dann aussprach; diese waren aus allen Theilen des Gerichts, und auch, nachdem schon lange zu Cloppenburg ein eigenes Gericht bestanden hatte, waren noch aus den Kirchspielen Crapendorf und Molbergen einige unter diesen Geschwornen, ein Beweis, daß das Cloppenburger Gericht unter dem Desemer stand. Die Burgmänner zu Vechta mußten ebenfalls zur Beschützung dieses Gerichts an den 4 Gerichtstagen gegenwärtig sein. Es war das höchste Gericht, von welchem keine Berufung weiter Statt fand. Durch Einführung der Hof- und Landgerichtsordnung von 1571 hörte dieses vor und nach auf, bis zuletzt, als 1652 das Gericht in des Richters Haus hinter Schloß und Riegel sich verkroch, alles sammt den Geschwornen ein Ende hatte.
Nach der Urkunde Nr. 71 a von 1320 bei Niesert, Geschichte der deutschen Hörigkeit, bestand die Einnahme des Gerichts aus den Kirchspielen Lutten, Langförden, Cappeln, Crapendorf, Friesoythe und Molbergen aus jedem Hause 1 Scheffel zusammen etwa 17 Malter Waizen, aus jeder Kötterei ein Huhn mit Ausnahme von dem Kirchspiele Friesoythe, welches dafür einen ½ Eimer Butter entrichtete, und Wildeshausen, welches dafür 15 Stiege Heringe lieferte. Auch mußte jedes Haus den Richter mit 3 Knechten auf dessen Umreisen zweimal im Jahre, bei Grase und bei Strohe, beherbergen oder dafür 6 leichte Pfennige bezahlen. Von Hockenlieferungen ist noch nicht die Rede, diese entstanden erst später. Die Waizenlieferung ist später auch in Rocken- oder Haferlieferung umgewandelt; denn nach der Rechnung des Amts Vechta, zu welchem diese Gerichtspflichten als Domaine gezogen wurden, betrug dieselbe aus den Kirchspielen
Langförden von 48 Stellen 2 Malter 11 Scheffel 2 ½ Viertel Rocken, 11 Malter 10 Scheffel 2 Viertel Hafer und 26 Hühner.
Oythe von 9 Stellen 6 ¾ Scheffel Rocken, 2 Malter 3 Scheffel Hafer und 23 Hühner.
Lutten von 13 Stellen 2 Malter 2 Scheffel Hafer und 16 Hühner.
Emsteck 10 Malter 1 Scheffel Hafer und 33 Hühner.
Bauerschaft Hakstädt im K. Visbeck 1 Malter 7 Scheffel Hafer und aus dem ganzen Kirchspiel Visbeck 59 Hühner.
Obiges alles in Vechtaer Maß; die folgenden in Cloppenburger Maß.
Cappeln 2 Malter 3 ¾ Scheffel Rocken, 14 Malter 8 Scheffel Hafer.
Bauerschaft Sevelten 1 Malter 3 Scheffel Rocken, 5 Malter 2 Scheffel Hafer. Molbergen 1 Malter 6 1/2 Scheffel Rocken und 23 Personen noch dazu respec. 9, 6 oder 3 dt., zusammen 8 1/2 leichte Schillinge.
Crapendorf 3 Malter 1 1/2 Scheffel Rocken, 9 Malter Hafer.
Twistringen 22 Hühner.
Friesoythe 16 Pfund Butter
und Wildeshausen 300 Heringe.
Aus Ahlhorn zahlten 6 Einwohner jeder 8 Grote unter dem Namen Dienstgeld.
Dagegen aus dem Kirchspiele Visbeck zahlten 76 Pflichtige, jedoch keine aus Hakstädt, jeder resp. 6 und 3 Schwaren, vier nur 1 Schwaren unter der Benennung Gohschwaren an das Amt Wildeshausen.
Außerdem waren mehrere Abgaben dem Drosten, dem Rentmeister, dem Hausvogt und den Kirchspielsvögten zur eigenen Hebung überwiesen, welche unter den obigen nicht verzeichnet sind; dem Drosten und Rentmeister 29 Malter Hafer aus Twistringen, Dienstgeld aus Garrel und Lastrup.
Die Lieferung in den verschiedenen Kirchspielen war ebenfalls verschieden.
Während in den Kirchspielen Oythe und Langförden die Pflichtigen ¾ Scheffel Rocken und 3 Scheffel Hafer lieferten, gaben die Luttener, Emsteker und Hakstädter keinen Rocken, sondern blos Hafer, und zwar in Lutten jeder 3, 1 ½ bis 1 Scheffel, in Emsteck 4, 3, 2 und 1 Scheffel, in Hakstädte 2, resp. 1 Scheffel. In Cappeln, Molbergen und Crapendorf lieferte jeder Pflichtige mehrstentheils 1 Scheffel, andere auch 1/2 Scheffel Rocken; aber in Cappeln von 8 bis 2 Scheffel, in Sevelten von 6 bis 4 Scheffel und in Crapendorf von 6 bis 1 Scheffel, in Molbergen aber gar keinen Hafer, dagegen letztere die Pfennige. Von dem Gerichts-Rocken erhielt der Drost zu Wildeshausen 2 Malter Corveyer Maß, und die Fußknechte für die Sammlung 1 Malter. Nach 1320 ist erst die Sammlung der Gerichtshocken eingetreten und mit der Zeit zur Pflicht geworden; denn in jenem Documente ist davon noch keine Rede. Als solche Hocken bezog der Vogt von Twistringen 620 Rockengarben, der Richter zum Desem aus Emsteck und Cappeln allein 677 Hocken. Auch aus den andern Kirchspielen wurden Gerichtshocken gezogen.

Als Gografen und Richter zum Desem finden sich in Urkunden genannt:
um 1400 Bernardus de Kröger, Bremenscher Richter der Stadt Wildeshausen und Gograf zu dem Desem.
1413 Marguard Tekeneborg.
1461 Michel Boninck.
1472–1487 Johann van Grolle.
1483–1501 Cord Schönhöved; er nennt sich auch Richter zu Vechta, wahrscheinlich in der ersten Zeit adjungirt.
1501–1514 Sander Meerschwin. Schon von 1492 und 1493 finden sich Documente von ihm, wahrscheinlich als Stellvertreter seines Vorgängers.
1518–1535 Panthaleon van Henningen, auch Honnyngen und von Hennegowe.
1531 Johann Saedelmaecker, Richter zu Wildeshausen, nennt sich auch Gograf tom Desem.
1538–1544 Wilhelm Greveke; man findet eine Urkunde schon von 1531 von ihm.
1544–1558 Dirk Eckholt, auch Eyckholt und Eickholt.
1559–1574 Hinrich van Hemissen, auch Hempsen.
1575–1616 Diederich van Hemissen. Zu seiner Zeit findet sich zuerst 1583 ein angestellter Gerichtsschreiber, nach Einführung der Hof- und Landgerichts-Ordnung v. 1571.
1617 März 7 Jobst Bilholt. Er war anfangs Schulmeister, dann Stadtsecretair und Gerichtsschreiber zu Wildeshausen, wurde endlich Richter zum Desem,wo er nach Vechta zog und daselbst starb.
1619 März 22 Johann Goeß.
1623–1655 Johann Koegelken; er wohnte in Vechta vor der Klingenhagens Pforte.
1657–1660 Johann Franz Koegelken.
1675–1678 Caspar Bucholtz, früher Gerichtsschreiber, auch Richter zu Vechta etc. Vielleicht verwaltete er das Gogericht Desem für den Folgenden.
1676–1679 Henrich Poll, Licentiat.
1683–1718 Johann Hinrich Brüning.
1720–1731 Johann Hinrich Anton Brüning, auch Richter zu Dinklage.
1732–1734 Bernard Hermann Dorsten, auch Richter zu Dinklage.
1737–1745 Caspar Arnold Ignatius Nacke, auch Gograf zu Damme und Richter zu Vechta.
1746–1769 Friedrich Christian Anton Spiegelberg, auch Richter zu Vechta und Gograf zu Damme. Sein Vater, Doctor Spiegelberg, fungirte 1728 und 1729 als Richter zum Desem, und nach seinem bald darauf erfolgten Tode erhielten seine Söhne schon die Anwartschaft auf den Richterdienst.
1760–1782 Franz Wilhelm Spiegelberg, anfangs adjungirt, auch Richter zu Dinklage.
Von 1782 bis zu Ende Franz Wilhelm Spiegelberg, auch Richter zu Dinklage.