Diskussion:Grafschaft Sayn

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Bortz60 in Abschnitt Fragliches Geburtsjahr
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Johann I - Lebensdaten[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Kennt jemand die Lebensdaten des Grafen Johann I.

Ich habe da ein Problem mit einer Siegelung, die er gemacht haben soll.

Bitte hier antworten. Unter Punkt 2 ist das Problem geschildert.

DANKE!!! --Michael Hofmann 15:48, 1. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Fragliches Geburtsjahr[Quelltext bearbeiten]

Es wird angegeben:
"Adelheid von Sayn (1202-1263)"
Bei den Angaben zu ihrem Mann steht aber, er habe sie 1202 geheiratet. Dann müsste ihr Geburtsjahr 14-20 Jahre VOR 1202 liegen wodurch sie (+ 1263) dann stattliche fast 80 geworden wäre oder aber das Hochzeitjahr bei ihrem Mann Gottfried stimmt nicht. (nicht signierter Beitrag von Bortz60 (Diskussion | Beiträge) 18:10, 3. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Des Rätsels Lösung ist, dass hier nicht das Geburtsjahr, sondern die Zeit genannt ist, in der Adelheid urkundlich in Erscheinung tritt. Das Geburtsjahr liegt dann natürlich vor der Heirat. Meist waren Frauen mindestens zwölf Jahre alt (wenn ich es recht im Kopf habe) wenn sie geheiratet haben (oder älter). In den seltesten Fällen sind die Geburtsjahre bekannt und werden daher meist errechnet. Auch im Mittelalter wurden die Menschen siebzig oder älter - aber nur selten. Grüße --Schinderhammes (Diskussion) 23:04, 3. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Lach, ich weiß, manche wurden alt und 14 galt lange als heiratfähig (bei den Mädchen). Jünger (ab 12) kam vor und wurden dem meist erheblich älteren Ehemann wohl auch schon auch übergeben, der..., war aber seltener. An einer mir nicht mehr erinnerlichen Stelle war eine 13jährige als im Kindbett gestorben angegeben. Da stutzt man ob des heutigen Status und gesetzlich-gesellschaftlichen Meinung und Verständnisses dann schon.

Aber zur Sache: ohne weiteren Hinweis impliziert eine Angabe 1202-1263 dem Leser im gängigen Verständnis die Lebensdaten (Geburt und Tod) und nicht erst- und oder letztmalige urkundliche Erwähnung, ähnliches oder Mischformen. Da hilft auch nicht * und + weglassen. Solche Feinheiten, so es welche sind, wären Fachwissen und Spezialtermini, die man von der lesenden Allgemeinheit nicht erwarten kann. Die so dastehende Angabe ist jedenfalls unglücklich und missverständlich und lässt den aufmerksamen Leser stutzen. Das war worauf ich hinweisen wollte. (nicht signierter Beitrag von Bortz60 (Diskussion | Beiträge) 00:23, 14. Sep. 2014 (CEST))--Stephan Bortz 15:54, 19. Sep. 2014 (CEST)Beantworten