Diskussion:Grenzbaum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Richardofoakshire in Abschnitt [Versform von § 923]
Zur Navigation springen Zur Suche springen

[Versform von § 923][Quelltext bearbeiten]

§ 923 Abs. 1 BGB ist eine der Vorschriften des BGB von hohem literarischen Wert, da sie in Hexametern geschrieben ist:

Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der
Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen.

--wau > 22:49, 25. Feb 2005 (CET)

Nicht dass es für die Page notwendig wäre, aber interessant vielleicht auf der Talkpage: Wie wäre der zweite Teil in Versfüsse zu gliedern? -uu -uu -uu -uu -uu -u // -u-u?u-u-u u-u-u -- Richardofoakshire 11:07, 16. Apr. 2011 (CEST)Beantworten