Diskussion:Grillplatz

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Jeses in Abschnitt Bratgut
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Das Bild scheint mir suboptimal da man an nichts erkennen kann das es ein Grillplatz ist. Mit nem qualmenden Grill wäre es viel Aussagekräftiger.

Zum Artikel, eine Frage die ich schon lange haben: Kann man überall Grillen und ein Grillplatz ist nur ein Angebot oder darf man nur auf nem Grillplatz grillen? Ich habe niemanden gefunden der sich damit auskennt, im Netz auch kein Verbot ergoogeln können, allerdings mussten letzten im TV welche 150€ Strafe der Wasserschutzpolizei zahlen. Und ab wann ist etwas ein Grillplatz? In Berlins Hasenheide wird zwar viel Gegrillt, aber vermutlich ist es eher geduldet, gibt (anders als im Tiergarten wo es tatsächlich eine Grillwiese gibt wenn ich mich recht erinnere) keine Schilder. Hier auch nicht bei den Grillplätzen - da ist nix ausgezeichnet, aber da da öfter welche grillen gehe ich davon aus das es Grillplätze sind. Und ich glaube auf der Gemeinde würden die eher lachen wenn man sich dafür anmeldet. Anderswo ist mir das aber durchaus bekannt das man sich anmelden muss und dann auch die gut gepflegten Anlagen nutzen kann. Gibt vermutlich sehr grosse unterschiede betreffs der Handhabung und allem. Wär schön wenn jemand sich mit dem Thema besser auskennen würde und den Artikel vervollständigt. MfG,89.55.169.208 23:31, 15. Jun 2006 (CEST)

Wenn der Artikel nicht um Beispiele kommunaler Bestimmunen (wie zum Beispiel Berlin) erweitert wird, bon ich für löschen. Eine reine Beschreibung von freien oder festinstallierten Grillülätzen reicht längst nicht aus, da, soweit eine solche Einrichtung vorhanden ist, die Gestaltung individuell gehalten sein kann. Daher in der Form keine Relevanz für die Wikipedia. --Sprengstoffhund 12:21, 27. Sep 2006 (CEST)

Kommunale Unterschiede noch stärker herauszustellen fänd ich interessant. Das Thema hat durchaus Brisanz. In Frankfurt am Main bspw. wurde versucht mit einer deutlich repressiven Grillplatzverodnung eine Vertreibung von (Groß-)Familien aus Parks zu erreichen, was mit zurückgelassenem Müll und Geruchsbelästigung begründet wurde. --Flann 15:10, 28. Sep 2006 (CEST)

Wist ihr, was das Problem dabei ist? Jede Gemeinde kann im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung Grillplätze betreiben. Dabei steht es jeder Kommune vollkommen frei, ob sie Grillplatzordnungen beispielsweise als Satzung, Polizeiverordnung oder als Allgemeinverfügung erlässt. Sprich: Die Bandbreite ist so groß, wie die Anzahl der Kommunen. aber ich werde mal sehen, ob ich dazu auch noch etwas finde. --Kriddl 15:30, 28. Sep 2006 (CEST)

In der Schweiz gibt es bei (fast) jedem Dorf ein paar mehr oder weniger kunstvoll arrangierte Steine mit Rost, und gleich einen großen Haufen Holz daneben. Nur der Kühlschrank fürs Grillgut fehlt da noch. Und nirgendwo ein Verbotsschild - felix helvetia --Köhl1 20:20, 29. Sep 2006 (CEST)

Bitte sei so gut und tuh etwas gegen die Deutschlandlastigkeit des Artikels. Schreib was zur schweizerischen Situation hinein. --Kriddl 21:08, 29. Sep 2006 (CEST)
Wennn ich mehr wüsste als das Beschriebene, dann hätte ich es getan --Köhl1 21:49, 29. Sep 2006 (CEST)
:-( --Kriddl 20:05, 30. Sep 2006 (CEST)

Ich greife nach 2 Jahren mal den ersten Beitrag auf und ersetze das Bild durch ein aussagekräftigeres!--N-Lange.de 16:07, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Bratgut[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel wird das Wort Bratgut genutzt um auf den Artikel Bratwurst zu verlinken. IMHO ist jedoch Bratgut ein viel umfassenderer Begriff, der nicht nur Bratwürste, sondern auch Steaks, Fisch, gegrilltes Gemüse, etc. umfasst. Diese Verlinkung ist also nicht wirklich hilfreich. Einen Rotlink auf Bratgut möchte ich aber auch nicht einfach setzen. Ich bitte die Hauptautoren des Artikels, sich da mal Gedanken zu machen. --Jeses 15:04, 6. Apr. 2010 (CEST)Beantworten