Diskussion:Große Moschee von Zentraljava

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Bertramz in Abschnitt Panoramafreiheit
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v/w?[Quelltext bearbeiten]

Mal „Java“ mal „Jawa“. Absicht oder Versehen?--Wheeke (Diskussion) 13:51, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Danke, ich habe Java jetzt einheitlich auf Deutsch mit "v" geschrieben, mit Ausnahme der indonesischen Schreibweise von "Jawa Tengah".--NearEMPTiness (Diskussion) 15:21, 19. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Panoramafreiheit[Quelltext bearbeiten]

Gnom, wie kommst du darauf? Das wäre m.W. das erste moderne Gebäude in Indonesien, das wegen "Panoramafreiheit" nicht in de:WP abgebildet wird. Vgl. die Praxis in anderen de:WP-Artikeln und speziell zu diesem Gebäude, wie das in Indonesien gehandhabt wird: id:Masjid Agung Jawa Tengah oder jv:Masjid Agung Jawa Tengah. Gruß -- Bertramz (Diskussion) 13:09, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo Bertramz, wir sind sicher einer Meinung, dass die Moschee grundsätzlich ein urheberrechtlich geschütztes Gebäude ist. Da wir hier deutsches (und österreichisches und Schweizer) Urheberrecht zu Grunde legen, müssen alle Fotos der Moschee daher von der Straße aus aufgenommen sein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:43, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Mir sind weder Moschee noch Artikel wichtig genug, um hierfür weiter zu diskutieren, aber die Argumentation erscheint mir merkwürdig. Gerade in Deutschland haben wir Panoramafreiheit. In Deutschland darf deshalb auch eine Moschee von außen von einem allgemein zugänglichen öffentlichen Platz fotografiert und in WP abgebildet werden. Das fragliche Bild zeigt die Moschee von außen, fotografiert von einem öffentlich zugänglichen Turm, der daneben steht. Was für Gebäude in Deutschland gilt, muss nicht für Gebäude in anderen Ländern gelten, in denen keine Panoramafreiheit herrscht, etwa für Marokko. Für Marokko argumentieren wir daher nicht mit der deutschen Panoramafreiheit. Würden wir etwa für Marokko "deutsches (und österreichisches und Schweizer) Urheberrecht zu Grunde legen", wäre das schön für uns. Du willst deutsches Recht im Ausland anwenden?
Du willst ausgerechnet aus diesem Artikel die Außenaufnahme eines modernes Gebäudes entfernen? Warum nicht in zigtausenden anderen Artikeln mit Gebäuden aus aller Welt? Burj Khalifa oder ein indonesischer Turm?
Nach meiner Ansicht greifen in Indonesien nicht die deutschen, sondern die indonesischen Gesetze. Dass dort offensichtlich moderne Gebäude abgebildet werden dürfen, zeigen neben allen anderen WPs besonders die oben verlinkten WPs (indonesisch und javanisch) durch diesen Artikel und durch sehr viele andere. -- Bertramz (Diskussion) 23:58, 30. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber Bertramz, es mag dir seltsam erscheinen, aber wir wenden hier tatsächlich deutsches, österreichisches und Schweizer Urheberrecht an. Das kannst du hier nachlesen: Wikipedia:WikiProjekt Urheberrecht/Almanach, Ziffer 0.
Davon ausgehend gilt: Ein "öffentlich zugänglicher Turm" ist kein "öffentlicher Weg" im Sinne des § 59 UrhG. Die Bilder vom Burj Khalifa und vom Monumen Nasional wurden dagegen von einem öffentlichen Weg aus aufgenommen und sind damit von der deutschen Panoramafreiheit erfasst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:22, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten
Nachbemerkung zu dem was ich gelernt habe, ohne dass es noch einer Antwort bedarf: 1) Die deutsche Panoramafreiheit kommt bezogen auf Objekte überall in der Welt, in Marokko, VAR und Indonesien, für uns hier in Deutschland rechtlich zur Anwendung (vgl. 0.0.2.). 2) Strengere Regelungen einzelner Länder (Marokko, Frankreich) ebenso wie liberalere Regelungen (in Indonesien mögliche Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Türmen auf anderen Gebäude) bleiben für uns unberücksichtigt. Gruß -- Bertramz (Diskussion) 14:10, 31. Jul. 2016 (CEST)Beantworten