Diskussion:Große Ohe (Gaißa)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Toni Schuberl in Abschnitt Abschnittsnamen
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Abschnittsnamen[Quelltext bearbeiten]

@Toni Schuberl:

Es ist ziemlich verwirrend.

Nach GV17 (siehe Belege zu Länge und Einzugsgebiet) beginnt die Große Ohe am Zusammenfluss von Zentinger Bach und Ginghartinger Bach bei Lindberg und der rechte Oberlauf Zentinger Bach nimmt bei Eizersdorf den Ebenreuther Bach auf.

Nach dem BayernAtlas (siehe unter Weblinks, feinste Auflösung mit den Beschriftungen am Lauf) dagegen beginnt die Große Ohe schon am Zusammenfluss von Zentinger Bach und Ginghartinger Bach bei Lindberg.

--Silvicola Disk 15:42, 27. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Die Große Ohe beginnt am Zusammenfluss von Zentinger Bach und Ginghartinger Bach bei Lindberg. Das ist unbestritten. Der rechte Oberlauf ist der Zentinger Bach. Das ist erst einmal auch unbestritten. Weiter oben wird es aber dann verwirrend, denn es soll nach offizieller Festlegung nur der untere Teil des Zentinger Bachs (unterhalb der Einmündung des Ebenreuther Baches) der Oberlauf der Großen Ohe sein, während der obere Teil ein Zufluss sein soll. Das ist meines Erachtens ein Fehler. Denn das hieße ja, dass der obere Teil des Zentinger Baches ein Zufluss zum unteren Teil des Zentinger Baches wäre, während der Ebenreuther Bach der Oberlauf des unteren Teils des Zentinger Baches wäre. Vielmehr müsste der Zentinger Bach insgesamt der Oberlauf sein und dessen Oberlauf ist der Daxsteiner Bach, wodurch die Quelle des Daxsteiner Baches die Hauptquelle der Gaißa wäre. Wenn man den Geißleitenbach/Ebenreuther Bach als Oberlauf der Großen Ohe sieht, dann wären Geißleitenbach/Ebenreuther Bach die Oberläufe nur des unteren Teils des Zentinger Baches, während der obere Teil des Zentinger Baches in den Zentinger Bach als Zulauf mündet. Das ist absurd. Deshalb auch der Hinweis auf die meiner Meinung nach korrektere Ansicht. --Toni Schuberl (Diskussion) 01:11, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich kenne es zumindest von anderen für Gewässer zuständigen Landesämtern, dass ein Hauptstrang ohne jede Rücksicht auf konventionelle Namensabschnitte konstruiert wird. Das führt dann zu der zunächst absurd anmutenden Situation, dass der Oberlauf mit dem Namen des Unterlaufs vom Hauptstrang (mit durchgehender Gewässerkennzahl) abgeschnitten wird, weil der Hauptstrang nunmal über einen anders benannten Oberlauf bis zu einer Quelle hochgezogen wird. Man hat dann einen Xbach, der in einen Xbach mündet, während zu dessen Haupstrang darüber der Ybach gezählt wird
Etwas Ähnliches könnte hier auch vorliegen.
Nach meiner Erfahrung vor allem in Baden-Württemberg sind in Namenssachen die topographischen Karten zuverlässiger als die hydrologischen Karten und Verzeichnisse, weil die Hydrologen gerne durch Verlängerung bergwärts nach hydrologischen Kriterien (größerer Zufluss, größeres Teileinzugsgebiet oberhalb, größere Länge oberhalb, höhere Quelle) den Hauptstrang konstruieren oder sogar „Gewässernamensflurbereinigung“ (Aufnahme von Namensabschnitten in andere Namensabschnitte) betreiben.
Aus den genannten Gründen bin ich hier völlig unsicher. Was Du als Gegenargument anführst („Denn das hieße ja, dass der obere Teil des Zentinger Baches ein Zufluss zum unteren Teil des Zentinger Baches wäre, während der Ebenreuther Bach der Oberlauf des unteren Teils des Zentinger Baches wäre.“) ist eben, was ich schon mehrfach als Praxis beobachtet habe, jedenfalls was die Hauptstrangkonstruktion der Amtshydrologen betrifft.
Klar ist, man muss aus solchen Klemmen irgendwie heraus. Am besten, indem man eine autoritative Quelle hat. Wenn nicht, muss man sich irgendwie vernünftig entscheiden und dann ggf. einen anders konstruierten Hauptstrang neu additiv zusammenstückeln. Auch mehrfache Angabe einer Länge (mit passendem Kommentar) in der Infobox ist möglich, wie an ihrer derzeitigen Form zu erkennen ist. Wenn man dabei aber von einer wichtigen Quelle (Landesamt) abweicht, muss man das im Artikel auch darlegen, und zwar so, dass der Leser, der ohnehin schon mit einem für ihn neuen Gegenstand zu kämpfen hat, nicht unnötig konfusioniert wird.
Zum Beispiel kann man im Abschnitt zu den Zuflüssen das gesamte Zuflusssystem als hierarchisch eingerückte Liste, jeweils flussabwärts vom Ursprung zur Mündung, angeben; im Fall der Ursprung dann ein Zusammenfluss ist, also mit den zwei Oberläufen zuerst. Und bei deren Beschreibungszeile kann man dann eben auch Informationen anhängen wie (verkürzt gesagt) „zwar auf dem offiziellen Hauptstrang, hat aber kleineres Teileinzugsgebiet / kleinere Oberlaufstranglänge als der andere Oberlauf“ bzw. umgekehrt bei dem „ungerecht“ zurückgesetzten. Oder auch etwa, dass der folgende Unterlauf anfangs/bis zum Zufluss XX noch so heißt wie der andere Oberlauf usw. In einem solchen mehr oder weniger tabellarischen Abschnitt stört das weniger, als wenn man den Leser im wichtigeren Teil des Artikels damit überfällt, wo er sozusagen noch gar kein Ordnungsssystem hat, um die Varianten begrifflich abzulegen.
Ein recht einfach gehaltenes Beispiel etwa hier, ein etwas komplizierteres hier (das für meinen Geschmack auch noch in mancher Hinsicht zu überarbeiten/erneuern wäre).
Die Klarstellung, wieso man von der oder der Quelle abweicht, ist auch schon deshalb höchst sinnvoll, damit nicht nachher jemand kommt und anhand einer anderen Quelle wieder ummodelt, worauf dann gewöhnlich eine vermeidbare Diskussion folgt. Der Artikel sollte also selbstdokumentierend sein, auch in den Dingen, wo er von dieser oder jenen bekannten Quelle abweicht, aus denen ein anderer vielleicht exklusiv seine Informationen bezieht, weshalb er sie vielleicht für unhinterfragbar hält.
Gruß --Silvicola Disk 02:28, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Genau so habe ich es ja auch gemacht. Die Ansicht des Landesamts wiedergegeben, eine davon abweichende Meinung mit Quellenangabe eingefügt und diese Abweichung begründet mit höherer Höhenlage der Quelle, längerem Gesamtflusslauf, größerem Einzugsgebiet und konsistenterer Abfolge der Oberläufe. So dürfte das jetzt passen. --Toni Schuberl (Diskussion) 01:59, 1. Jan. 2022 (CET)Beantworten