Diskussion:Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Der Polizist in Abschnitt GSOD
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GSOD[Quelltext bearbeiten]

In Deutschland wurde früher bei der (uniformierten) Schutzpolizei (Landes- und Bundespolizeien) folgende drei Begriffe für die nachstehend beschriebenen Dienstarten verwendet:

1. KSOD = Kleiner Sicherheits- und Ordnungsdienst. Dabei handelte es sich um den alltäglichen Streifendienst, so wie der Bürger im Alltag die Polizei wahrnimmt mit dem Auftrag Präsenz zu zeigen und wenn nötig sofort bei Rechtsverstößen einzuschreiten und dem Bürger der, die Polizei um Hilfe rief, unverzüglich zu helfen und zu schützen.

2. GSOD = Großer Sicherheits- und Ordnungsdienst. Dies war der Begriff für den (zusammen-) "geschlossenen" Einsatz von Polizeibeamten bei Großveranstaltungen (z.B. Fußball/Demonstrationen), bei denen mit gewaltätigen Ausschreitungen gerechnet werden mußte. Für diese Aufgaben (und dem ASOD, s.u.) wurde die Bereitschaftspolizei aufgestellt, die militärisch gegliedert waren in Gruppen, Züge, Hundertschaften/Kompanien und Abteilungen/Bataillonen, und dazu in Kasernen untergebracht waren, vorgehalten. Aber auch entsprechend zusammengefaßte Polizeibeamte aus dem Einzeldienst, also den Polizeirevieren, wurden zu sog. Hundertschaften zusammengezogen und verstärkten die Bereitschaftspolizei-Einheiten. Heute wird international der Englische Begriff Crowd and Riot Control, abgekürzt "CRC", also "Massen- und Aufruhr Kontrolle", bzw. bei der Deutschen Polizei "ARD = Absperr- und Räumdienst", verwendet.

3. ASOD = Außerordentlicher Sicherheits- und Ordnungsdienst. Dieser Begriff wurde für Polizeieinsätze verwendet, bei denen es um die Bekämpfung von militärisch ausgerüsteten und bewaffneten Banden ging, die die Macht im Staat gewaltsam übernehmen wollten. Dazu verfügten die Bereitschaftspolizeien und der Bundesgrenzschutz (BGS - heute Bundespolizei) über Mörser(=Granatwerfer), Maschinengewehre (MG42/MG3/G8) und Schnellfeuergewehren (FN-Gewehr)sowie Panzerwagen, genannt "Sonderwagen", bei denen es sich nach militärischer Definition um Schützenpanzerwagen und - Sonderfall SpPz SALADIN(!) mit einer 76mm Kanone)- Spähpanzer(-wagen) handelte. Der Sonderwagen II in den BGS-Abteilungen war mit einer Maschinenkanone 20mm ausgestattet.

Diese martialische Ausrüstung war das Ergebnis der Erfahrungen in den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts, als Kommunisten in einigen Städten (so z.B. in Hamburg) einen Umsturz versuchten und sich dazu Waffen vom Militär beschafft hatten. Dabei wurden viele Polizisten bestialisch ermordet, die in die Hände der Aufständischen gefallen waren. In den 50er und 60er Jahren befürchtete man solche Aufstände, unterstützt von der DDR auch in der Bundesrepublik Deutschland - zu recht, wie wir heute wissen!

Heute erscheinen uns diese Überlegungen übertrieben, doch ist der Grundgedanke: auch bei "militärisch bewaffneten Aufständischen" handelt es sich um Staatsbürger unseres Landes, die festgenommen und der Justiz zugeführt werden müssen - sie einfach wie "Feinde im Krieg" zu vernichten, verstößt gegen das Grundgesetz und die darin beschriebene "Freiheitliche Grundordnung" unserer Nation - ein hohes Gut. Damit aber ist es die originäre Aufgabe der Polizei, hier einzuschreiten, Straftäter festzunahmen und der Justiz zu übergeben. Das Militär ist daher schlicht nicht dafür zuständig. Da es aber sicherlich Grenzen für die Polizeikräfte gibt (personell ebenso wie materiell!) ist verständlich. Dann kann im Rahmen der Notstandsgesetze auf die Bundeswehr zurückgegriffen werden. Dies war vor der Einführung der Notstandsgesetze - obwohl es die Bundeswehr mit immerhin knapp 500.000 Mann schon gab - nicht möglich, weil bis dato nach den geltenden Gesetzen die Allierten das nur durften. Amerikanische Panzer gegen Deutsche Demonstranten - eine problematische Option, die durch die teils recht militärische Ausrüstung der Polizei verhindert wurde. Heute muß die Polizei die Bundeswehr rufen. Gottlob hat es - meines Wissen - eine solche Lagen in der Bundesrepublik bisher nicht gegeben. --78.51.232.116 16:12, 16. Aug. 2014 (CEST)Beantworten

Ja, Danke für deine Ausführungen!--Der Polizist (Diskussion) 07:22, 17. Aug. 2014 (CEST)Beantworten