Diskussion:Grundbesitz

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Ghettobuoy in Abschnitt Definition „Grundeigentum“
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Ich würde es interessant finden hier zu erfahren, wie die klassischen Autoren zum Thema Grundbesitz standen und wie die moderne Volkswirtschaftslehre dieses Thema angeht (und ob überhaupt noch). --Katharina 16:35, 11. Jun 2004 (CEST)

Trennung Grundbesitz versus Grundeigentum[Quelltext bearbeiten]

-> Sollte in diesem Artikel nicht klarer zwischen den Begriffen Grundbesitz (=physische Verfuegungsgewalt ueber den Grund) und dem Grundeigentum (=Ein Rechtstitel welche Rechtsgeschaefte wie den Verkauf, Verpachtung, Kreditsicherstellung, etc.., erlauben) hergestellt werden?

Und zwar so klar wie juristisch diese Begriffe Besitz und Eigentum gewaehlt sind: Grundbesitzer sind bespielsweise Wohnungsmieter. Der Wohnungsmieter kann seine gemietete Wohnung weder verkaufen noch kann er sie als Kreditsicherheit verwenden, das kann nur der Eigentuemer. Der Eigentuemer an einer vermieteten Wohnung hat hingegen keine (physische) Verfuegungsgewalt mehr, ja, er darf die vermietete Wohnung nichtmal einfach nur so betreten (waere Einbruch). Natuerlich kann Eigentuemer und Besitzer in einer Person auch zusammenfallen, das muss aber nicht so sein.

Meiner Meinung waere es sinnvoll, klar zwischen Eigentum und Besitz zu unterscheiden, da das nicht das Gleiche ist. Und da der Titel des Eigentums klar ein juristischer Titel ist, sollte er auch so verwendet werden.--LangerFuchs 14:37, 5. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Besitzloser Grund[Quelltext bearbeiten]

Hier (letzter Satz) lese ich dass Gletscher und Felsen als "herrenloses Gebiet" gelten(sollen). Dazu vermisse ich jeglichen Ansatzpunkt im Artikel, der mich dazu schlauer machen könnte. Auf 'öffentlichen Grundbesitz', wie auch immer geht der Artikel nicht ein. --Itu (Diskussion) 21:13, 14. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Definition „Grundeigentum“[Quelltext bearbeiten]

Bezieht sich der Begriff „Grundeigentum“ nur auf die Erdoberfläche oder zählen auch noch einige Meter Erdboden darunter und einige Meter Luft darüber dazu? Und, wenn ja: Wieviele Meter? --Tscheini (Diskussion) 16:45, 8. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Zitat ZEIT:
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 905: "Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche." Aber das Wort "Erdkörper" ist schon eine Einschränkung. Dazu gehört zum Beispiel nicht das Grundwasser, mit dem kann man nicht machen, was man will.
Und auch Mineralien und andere Rohstoffe, die man abbauen kann, fallen nicht unter den Begriff "Erdkörper". Das Bundesberggesetz listet alle diese sogenannten "bergfreien Rohstoffe" auf. Dazu gehören die meisten Metalle, aber auch Kohle, Erdöl und Erdgas. Wenn jemand eine Erlaubnis besitzt, diese Rohstoffe in einer bestimmten Gegend abzubauen, kann er das tun, gegen eine Entschädigung sogar von einem privaten Grundstück aus.
Hoffe geholfen zu haben - und bitte pflegt das mal jemand in den Stub ein. --Ghettobuoy (Diskussion) 16:34, 30. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Referenzierung für engl. "Esquire", Grundbesitzer[Quelltext bearbeiten]

Man sollte in diesem Artikel darauf eingehen, dass engl. "Esquire" häufig als "Grundbesitzer" übersetzt (und somit WP-intern auch referenziert) wird, was jedoch im historischen britisch-englischen Kontext eine kategorisch andere Bedeutung hat als aktuell im deutschen Sprachraum. Nämlich die Berechtigung, durch Besitz bestimmte gesellschaftliche Vorteile in Anspruch zu nehmen, kolloquial, "Landadel", eine Vorstufe des Geldadels (s.a. Frühkapitalismus). Siehe en:Esquire.

Bitte diesen Stub entsprechend erweitern. --Ghettobuoy (Diskussion) 16:30, 30. Apr. 2017 (CEST)Beantworten