Diskussion:Grundstückstiefe

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Thogru in Abschnitt Grundsteuer nach Straßenfrontlänge???
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Die Kategorie Sachenrecht ist nicht zutreffend. Die Tiefe dient z.B. bei der Ermittlung des anteiligen Grundstückswertes bei der Berechnung des Einheitswertes eine Rolle. Tiefe Grundstücke mindern keinesfalls den Wert, sondern es erfolgt eine differenzierte Wertermittlung nach einzelnen Abschnitten des Grundstücks, abhängig von der Bebaubarkeit. Sind alle Teile bebaubar spielt sie keine Rolle. Bis zu einer Tiefe von ? ( Wert müsste ermittelt werden ) Metern gilt der Preis für bebauungsfähige Grundstücke, danach erfolgt die Bewertung in einer Tiefe von ?? Metern als Hinterland ( hier weiß ich nicht ob der Begriff fachgemäß ist ), der restliche Teil wird als Gartenland bewertet. Der letzte Satz ist Unfug. Besitz und Eigentum sind zwei Paar Schuh. Hier müsste mal jemand ran, der die entsprechenden Kennzahlen einfügen kann. --Eynre 08:24, 24. Nov 2005 (CET)

Der letzte Satz war "IP-Fachwissen" ... Tiefe Grundstücke mindern keinesfalls den Wert, sondern es erfolgt eine differenzierte Wertermittlung nach einzelnen Abschnitten des Grundstücks, abhängig von der Bebaubarkeit. Das gilt aber nur für "große" Flächen, die noch nicht parzelliert sind. Ich habe mal kleine Verbesserungen vorgenommen ... Hafenbar 21:15, 13. Jan 2006 (CET)

Grundsteuer nach Straßenfrontlänge???

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Seit wann bemisst sich die Grundsteuer über die Länge der Straßenfront??? Hier ist wohl eher der Straßenbeitrag gemeint. Und selbst der bemisst sich meines Wissens nach mittlerweile auch nicht mehr über die Länge der Straßenfront sondern über die Grundstücksgröße. Gruß Thogru 16:36, 1. Mär. 2010 (CET)Beantworten