Diskussion:Guido Heym

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Literatur zum Leninbund[Quelltext bearbeiten]

Ich hab die Literaturangabe entfernt, weil sie zu allgemein ist. Wenn dort eine Biographie H's enthalten sein sollte, bitte Seiten angeben Machahn (Diskussion) 08:40, 10. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Machtübertragung[Quelltext bearbeiten]

Der Artikelautor hat diesen Begriff gewählt, das ist völlig legitim. Machtergreifung (der Eigenbegriff der NS) wird zwar immer noch viel benutzt, aber ebenso auch viel kritisiert, und zwar von Historikern und nicht von Wikifanten, man lese den verlinkten Artikel. Karsten, Du hast hier einen Editwar begonnen, der durch kein Argument begründet ist.--Mautpreller (Diskussion) 00:20, 4. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]

Sorry, hatte Deinen Beitrag hier übersehen. Ob der Artikelerstautor, der erste, der ihn ändert oder der 56ste, der ihn ändert, eine Formulierung verwendet ist völlig egal. Wir arbeiten hier gemeinsam; niemand hat mehr oder weniger Rechte am Artikel. Warum gehst Du nicht auf meine Hauptfrage in der Zusammenfassung ein: Wäre "Machtübertragung" der bessere und/oder häufiger verwendete Begriff als "Machtergreifung", so wäre es sinnvoll den Artikel Machtergreifung zu verschieben und von überall auf Machtübertragung zu verlinken. Das kann natürlich nicht hier sondern muss auf der Artikeldisk von Machtergreifung entschieden werden. Solange der Zielartikel unter dem Lemma "Machtergreifung" steht und dieser Artikel ausführt "Mehrere Historiker sprechen ... heute statt von einer Machtergreifung von einer „Machtübertragung“" (also: üblich ist Machtergreifung, eine Minderheit spricht lieber von Machtübertragung), müssen wir davon ausgehen, dass "Machtergreifung" der häufiger verwendete Begriff ist. Sind wir diesbezüglich einer Meinung? Ob er der "bessere" Begriff ist, ist abstrakt nicht zu klären. Wenn ich über das Ermächtigungsgesetz oder über Hindenburgs Entscheidung, Hitler zum Reichskanzler zu ernennen spreche (hier stehen die juristischen Aspekte der verfassungsgemäßen Übertragung der Macht im Vordergrund) ist es sicher sinnvoll von Machtübertragung zu sprechen. Geht es aber (und das ist meist und so auch hier der Fall) um den folgenden Machtmißbrauch der Nazis, dann spielen diese juristischen Apsekte eben keine Rolle sondern es geht um den Mißbrauch er einmal ergriffenen Macht. Der Satz lautet: "Nach der Machtübertragung an die NSDAP war Heym 1933 mehrfach in Haft". Offensichtlich war er nicht in Haft, weil die Macht durch Hindenburg und den Reichstag an die Nazis übertragen wurde sondern weil die Nazis diese Macht ergriffen und zur Abschaffung von Demokratie und Rechtsstaat nutzen. Ich kann daher auch keine Gründe erkennen, warum hier im Artikel (abweichend von dem überwiegenden Sprachgebrauch) eine abweichende Formulierung verwendet werden soll.--Karsten11 (Diskussion) 13:19, 4. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Das ist nicht korrekt. Es geht nicht um "Machtmissbrauch" (sondern um legalen Systemwechsel). Die Machtübernahme des NS kann gar nicht ohne Point of View ausgedrückt werden. Der Eigenbegriff des NS "Machtergreifung" betont das revolutionäre Element, die Alternative "Machtübergabe" das legale Element. Oft wird aus Verlegenheit um eine neutrale Bezeichnung der Eigenbegriff benutzt, daher heißt auch das entsprechende Lemma so (ähnlich wie bei Röhm-Putsch, der kein Putsch war und schon gar nicht von Röhm), es besteht aber kein Anlass, das in allen Artikeln "durchzuziehen". Ich würde Machtübernahme bevorzugen, das ist noch am neutralsten.--Mautpreller (Diskussion) 19:21, 4. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Wenn das Verhaften aufgrund der politischen Einstellung nicht Machtmißbrauch ist, was dann??? Unterstellt, Du hast Recht und die Machtübernahme des NS könne gar nicht ohne Point of View ausgedrückt werden: Wie kommst Du dann darauf, dass "Machtübernahme" am neutralsten sei... Aber jenseits der Haarspalterei: Wenn Machtübernahme ein Kompromiss ist, dann will ich mich dem nicht verschliessen.--Karsten11 (Diskussion) 12:18, 5. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]
Naja, das ist recht leicht gesagt: Die Notverordnungen Hindenburgs (insbesondere die Reichstagsbrandverordnung), mit denen Hitler zunächst einmal regierte, zielten auf die Ausschaltung der Organisationen der Arbeiterbewegung. Er hat sie also sozusagen bestimmungsgemäß angewandt. Natürlich verurteile ich das. Warum ich meine, dass "Machtübernahme" am neutralsten ist: Es trifft ja zweifellos zu, dass der NS die Macht "übernahm". Der Prozess war einerseits legale "Machtübergabe": Hitler erhielt die Macht im Rahmen einer Koalitionsregierung, in einer Form, die auch schon früher angewandt worden war (Notverordnungen, Ermächtigungsgesetz). Nicht der NS schaltete den Reichstag aus, sondern dieser sich selbst, nicht Hitler erließ Notverordnungen, sondern der dazu ermächtigte Reichspräsident stellte ihm dieses Mittel zur Verfügung. Er war andererseits revolutionäre "Machtergreifung", im Terror der SA-Massen und den zunehmend extralegalen "Maßnahmen" etwa Himmlers, die sich ja durchaus auch gegen z.B. Zentrum und BVP richteten, welche ihrer Selbstentmachtung im Reichstag noch selber zugestimmt hatten. Will man beide Seiten des Prozesses im Auge behalten, dürfte "Machtübernahme" am passendsten sein.--Mautpreller (Diskussion) 12:53, 5. Mai 2014 (CEST)[Beantworten]