Diskussion:Handlungsfähigkeit (Deutschland)

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Unverständlicher letzter Satz[Quelltext bearbeiten]

Es wäre schön, wenn jemand den letzten Satz korrigieren und umformulieren würde - nicht nur bzgl. Rechtschreibung (Großschreibung nach ":") und Kommasetzung (einige Stellen), auch inhaltlich ist die Aussage kryptisch. Wie der Satz formuliert ist, wäre es für den gesetzlichen Vertreter ein Leichtes, die Handlungsfähigkeit des Minderjährigen zu unterlaufen, in dem er das Amt nicht informiert. Ich bin kein Jurist und wäre daher für eine sinnvolle, verständliche Version dankbar. (nicht signierter Beitrag von Youppie (Diskussion | Beiträge) 22:14, 11. Apr. 2011 (CEST)) [Beantworten]