Diskussion:Hans Kinkeldey

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Hans Kinkeldey in der Chronik der Stadt Rodenberg[Quelltext bearbeiten]

In der Chronik der Stadt Rodenberg von 1912 wird zu Hans Kinkeldey folgendes berichtet:

Hans Kinkeldey und das Kinkeldeybier. Um 1500 lebte in Rodenberg ein Braumeister, namens Hans Kinkeldey, welcher im Jahre 1503 nach mancherlei Versuchen ein goldig braunes, kräftiges, bekömmliches und wohlschmeckendes Bier erfand, welches sich auch durch große Haltbarkeit auszeichnete. Schon nach wenigen Jahren war dieses Bier wegen seiner vorzüglichen Eigenschaften allgemein bekannt und wurde nicht allein in den Städten und Dörfern des Schaumburger Landes, sondern auch in den angrenzenden Ländern mit Vorliebe getrunken und viel begehrt, sogar in die Städte wie Hannover, Minden, Hameln und andere bedeutende Orte wurde es massenhaft eingeführt, obwohl diese Städte selbst ein ausgedehntes Brauwesen besaßen und zu dessen Schutz einen hohen Eingangszoll auf eingeführtes fremdes Bier legten. Nach einigen Jahren wurde das so rasch berühmt gewordene „Rodenberger Bier“ allenthalben nach dem Namen seines Erfinders benannt und behielt auch diesen Namen über 259 Jahre lang, da auch nach dem Tode des Hans Kinkeldey dieses Bier in gleicher Brauweise und in derselben Güte noch immerfort von den Rodenbergern gebraut wurde. Das Rodenberger Brauwesen, welches infolge der Bierprivilegien schon vor 1500 in hoher Blüte stand, nahm nun durch den massenhaften Absatz des Kinkeldeybieres einen großartigen Umfang an, der Braubetrieb wurde die wichtigste örtliche Einrichtung und die Hauptnahrungsquelle für alle Bewohner; das ganze bürgerliche Leben und Treiben drehte sich fast nur allein um das Brauwesen und der kleine unbedeutende, nur 70 Wohnhäuser zählende Ort wurde durch das Kinkeldeybier weit und breit bekannt und genannt. Rodenbergs Wohlhabenheit blühte durch den schwunghaften und reichen Gewinn bringenden Handel mit dem rasch bekannt, berühmt und beliebt gewordenen Biere mächtig auf, die ganze Lebenshaltung der Bürger in Haus und Familie hob sich in jeder Weise, dazu flossen sämtliche Brauabgaben (Brauschott und Pannengeld) in die Kämmerei, und kamen nur allein der Gemeinde zu gute, denn nach den Bestimmungen des Rodenberger Bierprivilegiums war das Rodenberger Brauwesen von allen Abgaben und Steuern an Landesherren und Landesregierung vollständig frei und unbeschwert. Alle diese aus dem Brauwesen der Kämmerei zufließenden Einnahmen wurden vom Bürgermeister und Rat in der verschiedensten Weise zweckmäßig und nutzbringend angelegt, das Rathaus und das Vikarie- und Schulhaus wurden verbessert und neu eingerichtet, das Regebrauhaus wurde vergrößert, die Braueinrichtungen verbessert und erweitert und ein zweites Regebrauhaus erbaut, auch wurden im Laufe der nächsten 100 Jahre der Schiereiken, das Hainholz, der Bürgerwald und der Hoppengarten angekauft. Die wachsende Wohlhabenheit hatte aber auch manche Uebelstände im Gefolge, dieselben äußerten sich vielfach in üppiger Kleidung und Verschwendung sowie in Sittenlosigkeit, Völlerei und Schlemmerei, endlosen Schmausereien und wüsten Trinkgelagen, nicht allein an den bürgerlichen Festlichkeiten, sondern auch bei Kindtaufen, Hochzeiten und Begräbnissen. Mehrere Ratsverordnungen dieser Zeit suchten diese sich immer mehr ausbreitende Ueppigkeit und Völlerei einzuschränken, auch die Wikbolds-Settingen von 1548 enthalten in einigen Artikeln solche Verbote und Verordnungen. Da die Bürgerschaft den mächtigen Aufschwung ihrer Braunahrung nur dem Hans Kinkeldey zu danken hatte, so beschloß Bürgermeister, Rat und ganze Bürgerei in Anerkennung seiner Verdienste um das Wikbold, daß seine Regebürgerstelle für ihn und seine Nachkommen von allen Brauabgaben befreit bleiben solle. Unter den noch teilweise vorhandenen Brauregelisten, Pannenregistern, Kellereiregistern, Schottlisten und sonstigen Brauakten befindet sich auch ein Schriftstück, welches einige nähere Mitteilungen über Hans Kinkeldey enthält und folgenden Wortlaut hat: Zu denen zeitten, alß vast 40 Jahre verwichen, nach denen das Wikbold zernichtet worden, brawete Hans Kinkeldey, ein Regebürger in den Rodenberghe, auch Brawemeister an der groten Brawerege, ein gar köstlich Bier, so bivor kein Bravemeister in den Rodenberge gebrawet hat, der wegen warde vorberürtes Bier viell begehret in den Krügen und in den Städten binnen landes, auch in den Städten buten landes und zu Luft und eyfer getrunken von Burgeren und Bawern, auch personen hogesten standes, habens auch die gnedigen Herren Graven solches Bier teglich mit wolgefallen verzehret, ist das Bier aus dem Rodenberge nicht wenig gerühmet worden allerwege, brachte auch den Burgeren merklich großen nutz und nahrung. Vorberührter Regebürger Hans Kinkeldey war ein lediger geselle und hat 5 währender Jahre ehrbestendig gefreyt umb die viell tugendsame Jungfer Elisabethen Hanstein des Sadelburger auch Bürgermeister Tilemann Hanstein leibeheliche Tochter, sollte sie nicht bekohmen zu seyner Haußfrawe wegen deßen, daß er ein geringer Bürger war. Zu selbiger zeitt hat der hochansehnliche Jürgen von Sohde, ein Burgermeister in Hannover dene vorberührten Hans Kinkeldey ein merklich grotes Salaero gebotten, sodann er außziehen möchte nach Hannover, ist aber mit nichten auß dem Rodenberghe gewichen, nach diesen hat Tilemann Hanstein ihnen nicht lenger wehren mögen und hat seyne Dochter Elisabeth ihme zu einer Haußfrawe gegeben, auch ein Brautgerade gleich einer Herrendochter und hat ihnen eine Hochzeitt ausgerichtet, gleich einer Herrenhochzeit. Auch habens Bürgermeister, Rat und ganze Burgerei dene Hans Kinkeldey, auch seynen nachkohmen verschrieben zu einem währenden und dankbarlichen Gedechniß eine Freyheit also und dermaßen, daß er selbstens und seyne Nachkohme auf seyner itzo Regebürgerstelle frey seyn und pleiben sollen von Braweschott und Pannengelde auch Kellergelde. Habens seyne Nachkohmen solche verschriebener Freyheit und Wohltat nicht vielle jahre genießen können, denn seynes einzigen sohnes kinder sind hinweeg gerafft von einer schlimen seuke die vielle kinderchen befallen, aber seyn name Kinkeldey ist geplieben und hat geklebet immerfort an den Rodenberger bier biß auf den heutigen Tag“. Eine Jahreszahl ist auf diesem Schriftstück nicht angeführt, der Schreibweise nach zu urteilen, scheint es bald nach 1600 geschrieben worden zu sein. Uebrigens enthalten alle älteren Schaumburger Chroniken mannigfache Mitteilungen über das berühmte, Kinkeldey genannte Rodenberger Bier, sogar in den zu alten Zeiten weitverbreiteten Deutschen Bierbuch, welches unter dem Titel: „Sammelung der führnemsten Biere, in gantz Teutschlanden, sambt ihren temperamenten, naturen, qualitaeten, Art und Eygenschafften, auch ihre Gesundheit und Ungesundheit“ von Heinrich Knauß verfaßt und 1710 zu Erfurt in Druck gegeben wurde, wird neben dem Hannoverschen Broihan, der Braunschweiger Mumme, dem Einbeker Bock und mehreren andern berühmten Bieren Deutschlands, auch das Rodenberger Kinkeldey aufgeführt und sein Ursprung und seine Eigenschaften beschrieben. Auch wurden in alten Zeiten zum Lob und Preis des Kinkeldeybiers mancherlei Lobreime gedichtet, die nun schon längst vergessen sind, nur einige derselben fanden sich auf einem vergilbten Blatt einer Brauakte vom Jahre 1546. Zwei dieser Reime sind in plattdeutscher Mundart niedergeschrieben und einer in lateinischer Sprache. Ein Sohn unserer Stadt, der Studienrat Professor Karl Hecht, hat den schwer leserlichen lateinischen Lobreim entziffert, in deutsche Prosa übersetzt und in deutsche Hexameter gebracht. Die Entzifferung ergab folgenden Wortlaut: Kinkeldea istuc potio Rodenberga celebris Auricolor vitris, stomacho cerebroque calente, Vim probat insignem, a vicinis pota colonis Trans deisterisque viris plenis advecta quadrigis. Die Uebersetzung in deutsche Prosa lautet: Das allerorts berühmte, goldfarbige Kinkeldeysche Rodenberger Getränk erweist dadurch, daß es Magen und Kopf erwärmt, seine ausgezeichnete Kraft; gern getrunken wird es von den benachbarten Landleuten und zugefahren den jenseitigen Deisterbewohnern mit vollen vierspännigen Wagen. In deutsche Hexameter gebracht:

Von den beiden plattdeutschen Lobreimen hat der erstere folgenden Wortlaut: Vere kanne Kinkeldey – slaget den Bawer syn kop entwei, Den Wikbold borgermanne – ehm slaget seben kanne, Vnd met eyne vulle tunnen – werd der Dübel awerwunnen. In diesem Reime wird zum Ausdruck gebracht, daß der Bauer von 4 Kannen, der Rodenberger Bürger aber erst von 7 Kannen Kinkeldey berauscht wird, zur Berauschung und Ueberwindung des Teufels aber eine volle Tonne nötig ist. Der andere plattdeutsche Lobreim lautet: Seben kanne kinkelber – is var gram en gode wehr, Kinkelber vnd minnedage – lengert leben jar up jare. Das Wort „kanne“ ist der Name ein zu jenen Zeiten übliches zinnernes Trinkgefäß, in welchem das Bier ausgeschänkt wurde. Der Inhalt betrug 5/4 Liter. Das Wort „minnedage“ bedeutet Liebes- und Freudentage. Unter den alten Brauakten befindet sich auch ein Heftumschlag, aber ohne Blätter (mit der Aufschrift „Ordenung for das Braweamt in den Rodenberghe 1593“) auf dessen Innenseite folgender Vers eingeschrieben ist: Herr Godt erhalte – hoppen und malte segne allen Brawegangk Lob vndt preis sey use Dank. Auf der Rückseite dieses Umschlages steht folgender 1726 geschriebener Reim: Der Rodenberger schönste Zier Bleibt immerfort das Kinkelbier. Die Worte „hoppen und malte“ in dem obigen Verse bedeutet Hopfen und Malz. Unter dem „Brawegangk“ (Braugang) ist eine Braufolge von 70 Gebräuen zu verstehen. Alle sonstigen Nachrichten über das alte Rodenberger Brauwesen finden sich in dem 9. Abschnitt dieses Zeitraums und besonders in der Geschichte des 4. Zeitraums, sowie auch in der des 5. Zeitraums.

Zur Chronik der Stadt Rodenberg von Adolf Mithoff und deren Inhalt kann ich bei Bedarf Auskunft geben.

MFG Hubert Finger, finger-rodenberg@t-online.de