Diskussion:Haushaltssicherungskonzept

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von HenrikGebauer in Abschnitt kein Haushaltsausgleich durch Kredite
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Haushaltssicherungskonzept ist Teil des neuen kommunalen Finanzwesens[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff Haushaltssicherungskonzept ist mit dem Umstieg der Kommunen von der Kameralistik auf die Doppik verbunden. Dieser Umstieg wird in der Praxis teilweise sehr heftig kritisiert. Der Sinn des Umstiegs konnte bis dato nicht plausibel vermittelt werden. Den hohen Aufwendungen steht kein vergleichbarer Nutzen gegenüber. Im blog: www.reformruinekommunaledoppik.wordpress.com/ gibt es eine Fülle von Aufsätzen und Diskussionsbeiträgen, die sich mit dem Thema beschäftigen. Außerdem gibt es konstruktiv kritische Literatur zum Thema:

  • Hagen Treber , Walter Lutz: „Reformruine kommunale Doppik“ – Warum das neue kommunale Finanzwesen scheitern muss! – Ein Vergleich von Doppik und Kameralistik

Aus der Sicht eines Baden-Württembergischen Gemeinderates und eines Kämmereileiters einer hessischen Gemeinde . mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-18-1

Walter Lutz: „Das neue kommunale Rechnungswesen hält nicht was es verspricht!“– Mit hohem Aufwand werden Zahlen produziert, die (fast) nichts aussagen.- Eine kritische Bilanz aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-13-6

Walter Lutz: „Wie man Politiker und kommunale Mandatsträger an der Nase herum führt“. –aufgezeigt am Thema Doppik/Kameralistik- aus der Sicht eines Baden-Württembergischen Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-23-5

Walter Lutz: „Wenn es die Kameralistik nicht gäbe, müsste man sie erfinden!- ein Vergleich von Kameralistik und Doppik. – aus der Sicht eines Gemeinderates. mbVerlag, Rheinfelden, ISBN: 978-3-940411-09-9 --****Annerose88 (16:04, 2. Jan. 2012 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)

hallo Annerose88, Deine Aussagen haben mit dem Haushaltssicherungskonzept nichts zu tun. Im Kern geht es Dir um die Kritik an der Einführung der Doppik im öffentlichen Sektor. Der herrschende Meinungsstand sieht anders aus. Die Doppik legt schonungslos Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsmängel offen, wie sie im öffentlichen Sektor häufig anzutreffen sind. Es fehlt an der Gewöhnung der Beamten an die neuen Verhältnisse und an der Sachkenntnis über das, was Leistungsrechnungen aussagen können. Das HSK ist im Endeffekt nichts anderes als das Ergebnis unwirtschaftlicher Haushaltsführung - aber zugegeben auch sinkender Steuereinnahmen im Verwaltungshaushalt bei relativ hohen Fixkosten. Die GemO fordern die Einhaltung des Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzips, ohne dass die Kameralistik imstande wäre, hierfür die Kontrollinstrumente zu liefern. Es stimmt also nicht, dass kein vergleichbarer Nutzen entsteht. Grüße--Wowo2008 18:21, 13. Jan. 2012 (CET)Beantworten

kein Haushaltsausgleich durch Kredite[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wirft Begriffe aus der Kameralistik und der Doppik durcheinander: "Dieses Defizit kann nur noch durch Auflösung von Ausgleichsrücklagen oder Kreditaufnahmen ausgeglichen werden."

Rücklagen werden nur in einer Bilanz ausgewiesen (Doppik). Eine ausgeglichener Haushalt bedeutet dann, dass die Aufwendungen die Erträge (das ist nicht das gleiche wie Ausgaben und Einnahmen!) nicht übersteigen. Sind die Aufwendungen größer als die Erträge, weißt die Abschlussbilanz des entsprechenden Jahres einen Fehlbetrag auf, der zu Lasten des Eigenkapitals geht. Rechtlich (jedoch nicht faktisch) ist der Haushalt als ausgeglichen anzusehen, wenn der Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage entnommen werden kann. Eine Kreditaufnahme ändert nichts am Fehlbetrag und kann daher auch nicht dazu genutzt werden, ein Defizit auszugleichen.

Ein Haushaltsausgleich durch Kredite kann es daher nur in der Kameralistik geben, dort gibt es aber keine Ausgleichsrücklage. --Henrik (Diskussion) 04:05, 18. Jan. 2013 (CET)Beantworten