Diskussion:Heimvertrag

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 77.0.115.218
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Wenn man sich ausdrücklich auf das neue WBVG bezieht, sollte der Vertrag im Sinne des WBVG richtigerweise als Wohn-und Betreungsvertrag bezeichnet werden. Der Heimvertrag stellt ein Unterfall des Wohn-und Betreungsvertrages.

Weiterhin wird nicht die Bezeichnung "ein längerfristiges Schuldverhältnis" verwendet, sondern "ein Dauerschuldverhältnis". Soll aber eher von gerinegr Bedeutung sein.

Vertragsanpassung besteht auch bei Änderung der Berechnungsgrundlage.


Es wäre auch wichtig zu erwähnen, dass die Pflegekassen einen enormen Einfluss auf den Inhalt des vertrages haben (dynamische Verweisungen).

Insgesamt stellt der Artikel eine Wiedergabe der Gesetzesbegründung dar. (nicht signierter Beitrag von 77.0.115.218 (Diskussion) 02:11, 24. Mai 2010 (CEST)) Beantworten