Diskussion:Herrenhaus Zülow

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Klostermönch in Abschnitt Bezeichnung Herrenhaus oder Gutshaus
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Bezeichnung Herrenhaus oder Gutshaus[Quelltext bearbeiten]

Auch in Zülow hat sich die Bezeichnung Gutshaus eingebürgert und in der Werbung Sternberger Seenland mit dem Gastgeberverzeichnis wird das ehemalige Herrenhaus als Gutshaus bezeichnet. Sogar in der Publikation Steinernes Gedächtnis. Gutsanlagen und Gutshäuser in Mecklenburg-Vorpommern Schwerin 2006 werden viele herrschaftliche Wohnhäuser nicht eindeutig definiert.

Nach Brockhaus-Konversions-Lexikon 1902 und Sabine Bock: Gutsanlagen und Herrenhäuser Schwerin 2007 ist die Definition eindeutig geklärt. Dort steht u. a.: Das Herrenhaus ist das Wohnhaus eines Gutsbesitzers, das immer im baulichen Kontext zu einem landwirtschaftlichen Gutsbetrieb steht. Gutshäuser sind eigentlich alle zu einem Gut gehörenden Gebäude, auch Stallungen, Scheunen u. s. w. Im Prinzip also auch das Herrenhaus. Um diese aber gemäß seiner besonderen Stellung abzusetzen, wird es eben als Herren- und nicht Gutshaus bezeichnet.

Daher bleibt Zülow für uns ein Herrenhaus.--Klostermönch (Diskussion) 12:35, 3. Nov. 2015 (CET)Beantworten