Diskussion:Herrenlosigkeit

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von UMyd in Abschnitt aktuelle Quellen?
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ist etwas, was auf öffentlichen gelände weggeworfen wird, z.b. ein altes fahrrad oder schuhe, etc. auch herrenlos ?

Nein. Müll ist nicht herrenlos. Das ist glaube ich im Abfallgesetz so bestimmt. Sonst könntest du auch deinen Müll in den Wald schmeißen, um Müllgebühren zu sparen und man könnte dich nicht dafür zur Rechenschaft ziehen.
Ich selbst habe mich auf diese Seite verlaufen, um herauszufinden, was denn überhaupt herrenlos sein kann (außer wilden Tieren). Müll ist es nicht, Fundsachen sind es auch nicht. Was aber ist dann herrenlos und wie kann jemand eine Sache herrenlos machen? --80.143.70.75 15:25, 11. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Bspw. kann man eine Zeitung nach dem Durchlesen bewusst in der S-Bahn zuruecklassen, damit andere Fahrgaeste ebenfalls darin blaettern koennen. In diesem Fall haette man das Eigentum bewusst aufgegeben und die Sache (Zeitung) waere nun herrenlos (bis jemand anderes sie sich aneignet). geekux, 17:30, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Gelten in Dtld. nicht Leichen als herrenlos? -Toshi. 20:22, 10. Mär. 2008 (CET)Beantworten

aktuelle Quellen?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz: "Die besitzlose Sache hat nämlich grundsätzlich einen Eigentümer und ist daher nicht herrenlos. Der Begriff Herrenlosigkeit erstreckt sich lediglich auf bewegliche Sachen, weil es in Deutschland praktisch keine herrenlose Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mehr geben kann." ist mit einer Quelle von 1841 (!) belegt. Etwas aktuelleres wäre wohl angebracht, bekanntlich hat sich seither juristische Einiges getan. --UMyd (Diskussion) 00:39, 29. Mär. 2014 (CET)Beantworten