Diskussion:Herrschaft Ottweiler

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Hvs50
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Dass die Herrschaft Ottweiler einmal eine Zeitlang (1640 bis 1728) Sitz einer nassauischen Nebenlinie war, macht sie nicht zur Grafschaft. Gibt es für die Aufstufung zur Grafschaft Belege? --Hvs50 (Diskussion) 09:38, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

ich würde das beispielweise bei Köbler so interpretieren, dass man das Gebiet zeitweise als Grafschaft bezeichnete. --Machahn (Diskussion) 09:41, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
Dass Gebiete gelegentlich nach der Titulatur ihrer Herrscher bezeichnet werden, ist verbreitet. Ich bin für eine Änderung des ersten Satzes im Artikel, („von 1640 bis 1728 die Grafschaft Ottweiler“), der eine „Heraufstufung“ zur Grafschaft suggeriert. Die Bildunterschrift in dem verlinkten Porträt des letzten Grafen, in der keine Titulatur „Graf von Ottweiler“ erscheint, zeigt klar an, dass das zeitgenössisch nicht so eingestuft wurde. --Pp.paul.4 (Diskussion) 17:08, 21. Okt. 2021 (CEST)Beantworten
So würde es richtig. Dass nämlich die Angehörigen der Linie Nassau-Ottweiler (wohl sämtlich) zum Grafenstand zählten und also den Titel Graf von Nassau führen durften, hatte keine Auswirkung auf die staatsrechtliche Qualität des ihnen familienrechtlich zugefallenen Territoriums, nämlich der Herrschaft Ottweiler; Köbler ist da nicht immer zuverlässig. Ich habe die Bildunterschrift schon mal angepasst. --Hvs50 (Diskussion) 12:05, 22. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Ob der Graf von Nassau als Herr von Ottweiler aber staatsrechtlich überhaupt anerkannt war, habe ich bisher nicht belegen können. In der Matrikel des Wetterauer Grafenvereins ist die walramische Linie höchstens mit drei Stimmen vertreten (Wiesbaden, Saarbrücken, Weilburg). Die Teilung, aus der Ottweiler und Usingen hervorgingen, wurde dort anscheinend nicht berücksichtigt. Weiß jemand hierzu etwas sicheres? --Hvs50 (Diskussion) 01:07, 26. Okt. 2021 (CEST)Beantworten