Diskussion:Hinduismus in Österreich

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Kat Argo in Abschnitt Satzbau
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Hallo, Danke fürs überarbeiten. Einige Stellen muss ich aber reverten, da die neue Version den Sachverhalt nicht trifft. Auch den Einleitungssatz habe ich geändert. Hoffentlich ist damit deutlicher, dass es nicht nur um die offizielle Religionsgesellschaft geht (die ist nur ein kleines Grüppchen, die im neunten und im sechzehnten Bezirk gehören nicht dazu). - Die Anzahl in der Volkszählung sagt über die Mitgliedschaft nichts aus, sie haben sich einfach nur als Hindus deklariert. Mitglieder in der HRÖ sind unter 200, dafür habe ich aber noch keinen offiziellen Beleg. - Was ein Mandir ist, gehört in den Nebensatz, da es nicht zum Allgemeinwissen gehört und es einen Artikel darüber noch nicht gibt.- Auch dass verschiedene Gesellschaftsgruppen an den Gründungen beteiligt waren ist im Zusammenhang mit Hinduismus ein relevanter Faktor. - Die Gruppe im sechzehnten ist nicht „besonders“, sondern sie vertritt eine bestimmte, eine spezifische Richtung innerhalb der verschiedenen Richtungen im Hinduismus (werde noch nachtragen welche das ist). - aus personellen Gründen nur an bestimmten Wochentagen ist eine wesentliche Info, da ein Mandir normalerweise immer geöffnet hat.--Durga 01:55, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Satzbau[Quelltext bearbeiten]

Dagegen schätzen leitende Personen der verschiedenen Gruppen die Anzahl auf mehrere Tausend, die jedoch bei weitem nicht alle offizielle Mitglieder der Bekenntnisgemeinschaft sind.

erscheint nicht als Widerspruch, wie aus dem "dagegen" erwartbar. Knapp viertausend sind auch mehrere Tausend. Logisch wären etwa "mehrere Zehntausend". (wenn es solche Schätzungen gäbe)

Wer sich generell als Hindu bezeichnen kann, ist mangels eines allgemeinen Oberhauptes nicht für alle verbindlich geklärt.

das ist sehr wohl geklärt: "bezeichnen" "kann" "sich" jeder. Das gilt für jegliche Anschauungen und Lehren. Die Frage scheint doch eher die religiöse Geltung und Akzeptanz, die einem Einzelnen seitens der Religionsgemeinschaft zugesprochen wird. --Kat Argo 08:23, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten