Diskussion:In-vivo-Diagnostika

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Zeitgeisterfahrer in Abschnitt Begrifflichkeit
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Begrifflichkeit[Quelltext bearbeiten]

Mir ist die im Artikel verwendete Definition "offiziell" noch nicht untergekommen.

Der Absatz "Im Gegensatz zur In-vitro-Diagnostika sind nach § 2 Abs. 3a Nr. 2 der Richtlinie 93/42/EWG der Europäischen Union In-vivo-Diagnostika, die weder pharmakologisch, metabolisch noch immunologisch wirken, keine Medizinprodukte, sondern Arzneimittel.[2] Sie fallen somit nicht unter das Medizinprodukterecht.[3]" ist übrigens Schwachsinn, weil dieser Definition zufolge wäre ein "Produkt" zur in-vivo-untersuchung, das weder pharmakologisch, metabolisch noch immunologisch "wirkt", also alle Pprodukte zur bildgebenden Diagnsotik per Definition Arzneimittel. Und das steht auch so nicht im MPG drin. Zeitgeisterfahrer 13:48, 14. Jul. 2010 (CEST)Beantworten