Diskussion:Ingolf Deubel

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 178.3.10.66 in Abschnitt Tempus!
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Gliederung[Quelltext bearbeiten]

Bitte Nicht !! == Ausbildung und Beruf ==, ==Familie==, etc. in so einem kurzen Eintrag, sieht aus wie abgeschrieben aus einer Bewerbungsunterlage !! --84.137.179.174 18:21, 11. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Bremen[Quelltext bearbeiten]

War es eigentlich der damalige rheinland-pfälzische Finanzminister Deubel, der die Macher des bereits gescheiterten Projektes des "Space-Park-Bremen" mit der Planung und Gestaltung der 350-Millionen-Euro teuren Hotel- und Geschäftsgebäude nebst Freizeitpark und und Achterbahnen rund um den Nürburgring betraute? (nicht signierter Beitrag von 91.52.185.232 (Diskussion) 17:18, 16. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

Spiegelbericht[Quelltext bearbeiten]

Ist das seriös: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nuerburgring-pleite-weitere-anklage-gegen-ex-finanzminister-deubel-a-851940.html

Immerhin der Spiegel und kein Neonazi-Hetzblatt. --80.187.97.175 16:21, 24. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Belege-Baustein[Quelltext bearbeiten]

Als der Baustein 2009 gesetzt wurde, gab es keinen einzigen Beleg. Heute ist das nicht mehr der Fall, ansonsten bitte präzise benennen, was nicht stimmt oder belegt werden soll... --Jeansverkäufer (Diskussion) 16:22, 16. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Tempus![Quelltext bearbeiten]

"... hatte Ingolf Deubel Volkswirtschaftslehre, Mathematik, Publizistik und Sport (Abschluss Diplom-Volkswirt) an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster studiert."

Er hatte studiert? Wieso, gilt das heute nicht mehr? Wenn doch, dann hat er studiert. (nicht signierter Beitrag von 178.3.10.66 (Diskussion) 16:26, 16. Apr. 2014 (CEST)) erledigt chrissie 16:43, 16. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Nicht alle Verurteilungen wegen Untreue wurden aufgehoben. Die Verurteilungen wegen Untreue in den Anklagepunkte IV.5, IV.6, IV.7, und IV.10 sind rechtskräftig. Der Beschluss des BGH stammt vom 26.11.2015, nicht vom 11.5.2016 (an diesem Tag gabs nur eine Pressemitteilung des BGH zum Beschluss). Hier gibts das Urteil im Volltext: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=74633&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf und hier übrigens das Vorgängerurteil des LG Bad Kreuznach: http://www.motor-kritik.de/sites/default/files/Im_Namen_des_Volkes.pdf