Diskussion:Inlingua

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wiederholter Unfug und Falschangaben durch Ersteller des Artikels (The Daywalker)[Quelltext bearbeiten]

Die wiederholte Einfügung von nicht den Tatsachen entsprechenden Angaben im Artikel durch den Unfug treibenden Benutzer The Daywalker ist in keinster Weise tollerierbar. Bereits die erste von Benutzer The Daywalker erstellte Version war voll mit Falschangaben, ebenso die in der Folge von diesem Benutzer immer wieder abgeänderten Versionen. Der aus offensichtlichen Werbegründen angemeldete Benutzer haltet sich hierbei nicht einmal an amtlich beurkundete Handelsregister-Einträge. Denn der im Handelsregister amtlich beurkundete Firmenname lautet Internationale Inlingua Sprachschulen (ohne AG im Firmennamen) und nicht inlingua International AG, Internationale Inlingua Sprachschulen AG oder sonst irgendwelche selbst erfundenen Wortkombinationen. Amtliche Quelle (an die es sich nun endlich zu halten gilt): Eintrag im Handelsregisteramt des Kantons Bern Des weiteren sind hier (angebliche) Namensänderungen des Firmennamens erst nach der amtlichen Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt anzupassen. 84.226.64.59 20:06, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Es ist sehr seltsam, welche Kriterien hier an den Tag gelegt werden. "Die Internationale Inlingua Sprachschulen ist ein im Jahr 1968 gegründetes... ist sprachlich nun einmal falsch, "... tollerierbar nun ja. Sehr bedauerlich. Von Wikipedia war eigentlich mehr Professionalität zu erwarten. Die eigenen Aussagen widersprechende Meinungen "als Unfug" zu bezeichnen ist leider auch kein Beispiel von souveränem Umgang mit freier Meinungsäußerung. --The Daywalker 21:42, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

So, jetzt kommt mal beide wieder runter. The Daywalker untolerierbaren Unfug und Falschangaben vorzuwerfen, ist Blödsinn: Ob das AG nun im Fließtext auftaucht oder nicht, ist eher eine Stilfrage; das ist sicher in anderen Lemmata auch nicht einheitlich. Die etwas unenzyklopädische erste Fassung ist ja schon lange überarbeitet. Umgekehrt muss auch niemand mit Meinungsfreiheit die ganz großen Keule schwingen wegen solcher Kinkerlitzchen. Die genauen Formulierungen können wir jetzt hier in Ruhe austüfteln und gut.
Mal konkret: Sprachlich ist die aktuelle Fassung mMn nach wirklich etwas holprig. Unter Wikipedia:NK#Organisationen_und_Einrichtungen ist zwar empfohlen, dass die Rechtsform nicht Teil des Artikeltitels sein soll, in der Einleitung kann sie aber durchaus auftauchen. Ich würde also vorschlagen, für die Einleitung die Formulierung von The Daywalker zu verwenden (vgl dazu Punkt 4 der verlinkten Richtlinien), in der Infobox kann das AG aber ruhig weg, da die Rechtsform ja drunter steht. Im Fließtext kann man dann mMn nach mit inlingua abkürzen; dass sich an amtliche Quellen durchgehend zu halten gilt, ist - soweit ich weiß - keine Richtlinie. Lediglich für die Lemmafindung sollte man sich daran orientieren. Meinungen dazu?
@Daywalker: Von Wikipedia kannst Du übrigens als allerletztes Professionalität erwarten, denn professionell arbeitet hier niemand, nicht Du, nicht ich und nicht die IP, das ist die Idee des ganzen. --Sommerkom