Diskussion:Johann Ludwig Klüber

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Arthur-singball in Abschnitt Kennzeichnung von Zitaten
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Kennzeichnung von Zitaten[Quelltext bearbeiten]

Sie nennen als Quelle die 4. Auflage von Meyers Konversations-Lexikon. Ihr Text ist teilweise identisch mit dem Text des Lexikons (Band 9, S. 860f., Leipzig: Verlag des Bibliographischen Instituts, 1887). Zitate sollten als solche gekennzeichnet werden! Ich beziehe mich besonders auf die letzten Absätze.

Interessant in diesem Zusammenhang ist der Artikel zu Klüber in: "Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände", Band 8, S. 876f. (Leipzig: Brockhaus, 1866). Die Formulierungen in dem Artikel gleichen in überraschender Weise denen des des o. g. Meyer-Lexikons. Doch damit nicht genug! Nahezu identische Formulierungen wie in den o. g. Werken zu Klüber finden sich bereits in: Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie, Band 6, S. 243f. (Leipzig: Brockhaus, 1835). Da hat es sich nicht nur ein Autor leicht gemacht, und das über einen Zeitraum von mehr als fünfzig Jahren!

Ein postum erschienenes Werk Klübers sollte nicht unerwähnt bleiben: Wichtige Urkunden über den Rechtszustand der deutschen Nation mit eigenhändigen Anmerkungen von Johann Ludwig Klüber, Aus dessen Papieren mitgeteilt und erläutert von C. (Carl Theodor) Welcker. Mannheim: Verlag von Friedrich Bassermann, 1844. Es beinhaltet u. a. die Protokolle des "Carlsbader Congresses" von 1819 nebst Beilagen. Eine zweite Auflage folgte im Jahr 1845.-- Arthur-Singball (Diskussion) 20:11, 24. Mai 2012 (CEST)Beantworten