Diskussion:Jugendgerichtsgesetz (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von 77.180.2.180 in Abschnitt Gustav Radbruchs Rolle
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wer hat sich denn da am Text vergriffen? Natürlich enthält das JGG auch materielle Vorschriften! Angeblich sprachliche Glättungen teilweise rückgängig gemacht und Fehler ausgebessert. Einen Jugendgerichtshof gibt es nur in Österreich. --172.178.159.111 21:25, 6. Nov 2003 (CET)

Heranwachsende[Quelltext bearbeiten]

Wie wurden bis zum Zeitpunkt der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters auf 18 Jahre die 18- bis 20-Jährigen strafrechtlich behandelt - grundsätzliche Anwendung des Jugendstrafrechts (wegen Minderjährigkeit!)? Relevante Info, die in den Artikel gehört! Tritonus05 21:53, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Gustav Radbruchs Rolle[Quelltext bearbeiten]

Die Rolle von Gustav Radbruch, ungeachtet seiner politischen Funktion, dürfte zu hinterfragen sein: Diskussionen auf Referentenebene um ein Jugendgerichtsgesetz liefen schon zu Kaisers Zeiten im Reichsjustizamt, beteiligt war unter anderem der spätere (und als solcher mittelprächtig berüchtigte) Reichsgerichtspräsident Erwin Bumke. Jedenfalls dürfte die Urheberschaft Radbruchs zu relativieren sein. --77.180.2.180 19:19, 28. Mai 2013 (CEST)Beantworten