Diskussion:Julia Koschitz

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:16B8:2A65:7C00:39A5:A9DD:198A:786E in Abschnitt Herkunft
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Keinohrhasen[Quelltext bearbeiten]

Julia Koschitz hat nicht in Keinohrhasen mitgespielt. In dem Artikel Keinohrasen wird sie nicht geführt und auch in der Internet Movie Database ist in ihrem Profil Keinohrhasen nicht erwähnt. http://www.imdb.com/name/nm1918947/ Ich kenne sie persönlich und sie hat mich gebeten den Satz zu löschen. Entsprechende Angaben gelöscht. --Crocs01 22:53, 18. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Herkunft[Quelltext bearbeiten]

Klingt nach Burgenlandkroatin. Weiß da jemand mehr? --Kozarac (Diskussion) 17:48, 20. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

+ Wieso ist sie österreichische Schauspielerin, wenn sie in Brüssel geboren ist und in Deutschland Abitur gemacht hat? --Gabrikla (Diskussion) 17:46, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Wieso nicht? --Dirk Lenke (Diskussion) 17:53, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Was ist das denn für eine Antwort? Sind wir hier im Kindergarten?--Gabrikla (Diskussion) 12:07, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Nicht die Antwort ist kindisch, sondern deine Frage. Was haben Geburtsort Belgien und ein Schulbildungsort Deutschland mit der Staatsangehörigkeit zu tun? --Dirk Lenke (Diskussion) 16:11, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Weil die Staatsangehörigkeit nicht zwingend etwas mit dem Geburtsland zu tun hat.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 19:05, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Diese Antworten sind unbefriedigend. Dazu sind mindestens Belege anzuführen, besser gleich Erklärungen zu diesem konkreten Fall. Wie erhält sie die Staatsangehörigkeit? Durch Geburt östereichischer Eltern?--Gabrikla (Diskussion) 12:07, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten
Erst einmal: Der Nachweis ist ja nun da. Das sollte eigentlich genügen. Warum Frau K. Österreicherin ist, weiß ich nicht, und es ist im Grunde auch egal. Wenn der Grund dafür gewünscht ist, müsste man sie wohl fragen. Generell: Im Staatsangehörigkeitsrecht sind zwei verschiedene Strukturprinzipien zu unterscheiden: Ius Sanguinis (Abstammungsprinzip) und Ius Soli (Geburtsortprinzip). In Deutschland beispielsweise gilt eine ziemlich strenge Form des Abstammungsprinzips: Ein Kind deutscher Eltern erhält die deutsche Staatsangehörigkeit, egal in welchem Land es geboren wurde. Umgekehrt wird ein Kind nichtdeutscher Eltern wird nicht dadurch Deutsche(r), dass es in Deutschland auf die Welt gekommen ist. Das ist z.B. in den USA anders. In Belgien ist die Sache etwas komplizierter; grundsätzlich gilt dort das Abstammungsprinzip, auch wenn es eine Reihe von Abweichungen hin zum Ius Solis gibt. In Österreich gibt es, soweit ich das überblicke, ebenfalls das Abstammungsprinzip. Wenn denn also die österreichische Staatsangehörigkeit von Frau K. belegt ist – das ist sie! –, dann spricht vieles dafür, dass sie in Belgien als Kind (mindestens) eines österreichischen Elternteils geboren wurde. Denkbar ist natürlich auch, dass sie zunächst eine andere Staatsangehörigkeit hatte oder staatenlos war und später die österreichische Staatsangehörigkeit angenommen hat. Aber das ist reine Spekulation. Wie gesagt: Wer genaueres wissen will, wird nicht umhin kommen, Frau K. zu fragen. Viel Erfolg dabei. Im Übrigen wäre das allein etwas für die Galerie. In der WP wäre eine solche Information nicht verwertbar, weil sie OR wäre. Also: Eigentlich müssten durch den heute eingefügten Nachweis alle Fragen, die die WP betreffen, geklärt sein.-- Matthias v.d. Elbe (Benutzer- und Diskussionsseite) 18:34, 21. Mär. 2021 (CET)Beantworten


Für mich klingt das nach Galizien.. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:2A65:7C00:39A5:A9DD:198A:786E (Diskussion) 21:37, 24. Apr. 2021 (CEST))Beantworten