Diskussion:Kölsch-Konvention

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Snicers
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Kann man denn in dem Artikel auch erfahren, welches Bier sich nun Kölsch nennen darf, oder soll der Leser in das Archiv des Bundesanzeigers tauchen? --HaSee 14:26, 25. Jun 2005 (CEST)

Hab mal gehöhrt die Brauereien müssen einen Sichtkontakt zum Kölner Dom haben. Stimmt das? --LieschenMueller 22:13, 6. Sep 2006 (CEST)

Nein, manche brauereien hben keinen Sichtkontakt.

der sichtkontakt spielt keine rolle. entscheidend ist, wo sich die brauerei befindet. hier ist das stadtgebiet maßgebend. die konvention sagt hierzu folgendes (steht auch im artikel): "Der Herkunftsbereich von Kölsch ist das Stadtgebiet von Köln. Zum Herkunftsbereich gehören darüber hinaus diejenigen Brauereien außerhalb des Stadtgebiets von Köln, die an der Bezeichnung "Kölsch" bereits vor Inkrafttreten dieser Wettbewerbsregeln einen wertvollen Besitzstand erworben hatten." Sebastian Förster 18:49, 15. Dez. 2006 (CET)Beantworten

- in der Brauerschule lernt man, dass die Kölsch Brauereien sich in einem gewissen Abstand zum Dom befinden müssen, was heutzutage sicherlich nicht mehr ganz Köln ist. -- Snicers 12:21, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Na was denn jetzt[Quelltext bearbeiten]

...bestätigte der BGH ...dass das Wort „Kölsch“ für Bier auch eine Gattungsbezeichnung sei.... Er hielt es jedoch nicht für vertretbar, es als offenkundig zu bezeichnen, dass Kölsch-Bier nach Meinung der Verbraucher in der Stadt Köln hergestellt sein müsse...

Daraus geht für mich hervor, dass Kölsch auch woanders hergestellt werden könnte. Das wiederum:

...Auch das Oberlandesgericht Köln bestätigte 1980 die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung...

heisst, es darf nur aus Köln kommen. Was davon ist richtig? Wenn die "Konventon" massgeblich ist, dann könnte laut dem ersten Urteil eine Brauerei, die NICHT der Konvention angehört, auch z.B. in Posemuckel Kölsch herstellen... Stell98 (Diskussion)