Diskussion:Küstenlinie

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Bedeutung der Küstenlinie[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung im Artikel

Die Küstenlinie dient auch als seewärtige Grenze der am Meer angrenzenden Bundesländer. Diese erwägen, ihr Territorium ebenfalls in die 12-Meilen-Zone hinein auszudehnen. Das hätte Auswirkungen auf Zuständigkeiten in den Küstengewässern, und durch die Vergrößerung der Landesfläche auf den Länderfinanzausgleich.

habe ich gelöscht,da sie unzutreffend ist.

In der Bundesrepublik Deutschland sieht das Grundgesetz bundesunmittelbare Gebiete nicht vor. Der Bund besteht aus Ländern. Folglich haben sich die Gebiete der Küstenländer zur selben Sekunde von der Dreimeilenzone auf die Zwölfmeilenzone ausgedehnt, wie das Bundesgebiet. --Quarz 15:23, 3. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]


Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Die Beispielhafte Aufzählung der Rechtsfolgen ist nicht nachvollziehbar. So kommt z.B. im Wortlaut des Einkommensteuergesetz das Wort "Küste" allein oder in Zusammensetzung nicht vor. Siehe [1]. --Quarz 14:36, 4. Jul. 2009 (CEST)[Beantworten]

nachdem dir hier sechs Jahre lang niemand widersprochen hat: EStG (und Überarbeiten-Baustein) aus dem Artikel gelöscht. --Niki.L (Diskussion) 08:20, 27. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Veränderung der Küstenlinie[Quelltext bearbeiten]

Deutschlands Nordseeküste ist größtenteils sehr flach; der Tidenhub legt große Flächen frei. Neben den konventionellen Änderungen (Bewegung von Sand o.ä.) sollte sich eine Änderung des Meeresspiegels (MTHW) deutlich auf den Verlauf auswirken. Zwischen 1870 und 2009 ist dieser um ca. 25 cm angestiegen. Das sollte schon sichtbare Effekte ergeben. Die Landkarten von Norddeutschland sehen aber nicht anders aus als vor 150 Jahren. Muss da erst eine "offizielle" Vermessung gestartet werden, und wenn ja, warum lässt diese auf sich warten? --Slartibartfass (Diskussion) 12:15, 5. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]