Diskussion:Karin Kuschik

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Logograph in Abschnitt Jahrgang
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Jahrgang[Quelltext bearbeiten]

Änderung oder Weglassung des Jahrgangs ist eh schon meist albern, erst recht, wenn das Alter aus dem Lebenslauf zwangsläufig ableitbar ist: "nach dem Abitur 1986", "übernahm das Ressort 1992", "übte den Beruf 20 Jahre aus" ... --Logo 10:28, 27. Feb. 2017 (CET)Beantworten