Diskussion:Kartellrecht
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1. Das europäische Wettbewerbsrecht hat zwar den Vorrang, soweit es Anwendung findet (Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten, Vom Kartellrecht sollte man schon zu Kartell kommen. Was mich jedoch ein wenig stört ist, daß von hier aus zwar zu Zusammenschluss verlinked wird, dort jedoch höchstens Kartellverbot und Bundeskartellamt zu finden sind. Außerdem möchte ich auch hier mal auf Unternehmenszusammenschluss verweisen. ---Kleinvieh macht auch Mist 16:01, 25. Nov 2005 (CET)
Der Abschnitt = Beiträge zum Kartellrecht = kann meines Erachtens nach ebenfalls gelöscht werden, einzig der Portallink sollte dann noch woanders erscheinen. Meinungen? ---Kleinvieh macht auch Mist 16:06, 25. Nov 2005 (CET)
Der eine Abschnitt (über US-Amerikanisches Kartellrecht) war doppelt; wurde daher gelöscht.
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[Bearbeiten] 2 Korrekturen
1. Das europäische Wettbewerbsrecht hat zwar den Vorrang, soweit es Anwendung findet (Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten, de minimis usw.), Mitgliedsstaaten dürfen allerdings in ihrem Hoheitsgebiet strengeres Recht für die einseitigen Maßnahmen (Missbrauch marktbeherrschender Stellung) vorsehen gem. Art. 3 Abs. 2 VO 1/2003. Klartext: das deutsche Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 19, 20) darf von Art. 82 EG abweichen, auch wenn es um Sachverhalte geht, die zugleich von Art. 82 EG erfaßt werden.
2. In Amerika heißt die Behörde Federal Trade Commission (nicht Trust).
[Bearbeiten] Kartellverbot
Das Schweizerische Kartellgesetz kennt kein per se-Kartellverbot. Auch im Deutschen und im EU-Recht sind nicht alle Kartelle unzulässig. Der Einleitungsabschnitt ist dahingehend zu relativieren. Zehnfinger 17:29, 27. Sep 2006 (CEST)
[Bearbeiten] Korrekturen 4.12.2008
habe die Passagen zum Kartellrecht aus "Kartell" in "Kartellrecht" eingarbeitet und gleichzeitig die Verlinkung zwischen beiden verstärkt. Zu Kartellrecht steht jetzt bei "Kartell" nichts mehr, bei "Kartellrecht" Besseres.
[Bearbeiten] "Antitrust": US-Kartellgesetze im englischen WIKI
Ich habe den Link ("Antitrust") auf den Hauptartikel im englischen (us) WIKI gesetzt, da hier in allen Details die us-amerikanische Entwicklung aufgezeigt wird. Diese US-Entwicklung (Markt, Kartelle und Gesetze dagegen) war damals der Zeit weit voraus. In der Rechtspraxis wird es aber heute offenbar nicht mehr so scharf verfolgt wie in den Anfangsjahren. Anregung: Der US-Artikel ist hochinteressant und könnte/sollte ins Deutsche übertragen werden - auch wenn es nicht ganz einfach ist. --RobertDietz 09:56, 17. Mär. 2009 (CET)

