Diskussion:Kleinlöschfahrzeug (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt Höchstzulässiges Gesamtgewicht
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Leistungsdaten[Quelltext bearbeiten]

Die Leistungsdaten des österreichischen KLF stimmen nicht ganz. Die Fahrzeuge gehen mittlerweile von 3500kg bis zu 7500kg und werden schon seit jeher mit Tragkraftspritzen bestückt, die mindestens 800l/min bei 10bar (die Deutschen würden das glaube ich TS 10/8 nennen) fördern konnten. Eine TS 5/6 findet in Österreich keine Verwendung als Feuerlöschpumpe (höchstens vereinzelt im Waldbrandeinsatz)! Moderne KLF tragen auch mindestens TS10/10 oder TS10/12.


Quellen:

- Zum Gewicht: http://www.noelfv.at/feuerwehr/incontent/sites/1/DE/template_2329.asp - da einfach mal die Liste durchschauen und die KLF genauer betrachten


- Zu der TS-Sache: Keine Ahnung wo das festgelegt ist (Vorschriften sind uralt und online nicht zu finden). Fahrzeuge ohne entsprechende Pumpe hab ich jedenfalls noch nie gesehen und kleinere TSen als die TS8 werden auch nicht gefördert. (nicht signierter Beitrag von 195.69.193.12 (Diskussion | Beiträge) 12:00, 18. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Ausrückeordnung[Quelltext bearbeiten]

Da steht Die Mannschaft eines KLF ist keine taktisch allein operierende Einheit. Das kann aber nicht ganz stimmen. Seit wann kann eine Löschgruppe 1:8 nicht allein arbeiten --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 11:42, 22. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Höchstzulässiges Gesamtgewicht[Quelltext bearbeiten]

Ich hab die in der Einleitung geforderten 3,5 Tonnen entfernt. Erstens relativiert der Artikel im Abschnitt „Unterschied KLF zu LF“ die Aussage ohnehin. Zweitens wurde auch hierorts vor ein paar Monaten das alte VW LT35-KLF ausgemustert und gegen einen 5-Tonner auf C-Fahrgestell ersetzt. Das Fzg. wurde anstandslos abgenommen und ist kein LF, sondern tatsächlich ein KLF-A. Noch was: Im Artikel RLF steht 15.000 höchstzul. Gewicht. Wenn es so eine Angabe auch für KLF gibt, könnte man das ja wieder in die Infobox einfügen. --Dagobert Drache 03:51, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Diese Angaben sind nicht bundseinheitlich in NÖ hast du <3.500 bei Straße und <5.500 bei Allrad oder erweiterter Beladung siehe [1], Steiermark rechnet nur Bergland mit <3.500 als KLF deshalb würde ich das Gewicht weglassen. Hinein sollte die ÖNORM EN 1846-1,2 --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 09:33, 4. Jan. 2010 (CET)Beantworten