Diskussion:Kraftfahrzeug-Steuervergünstigung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Bernd Altes Brot in Abschnitt Artikel runderneuert
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Artikel runderneuert[Quelltext bearbeiten]

Nach QS-Recht Antrag habe ich den Artikel vollständig erneuert mit neuen Texten, Querverweisen, Auflockerung der ehemaligen Textwüste und Anpassung an die neue Textwüste. Sollten euch Infos der alten Version fehlen, findet ihr diese hier. Grüße, Hajj0 ms 00:09, 20. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Im Abschnitt Oldtimerkennzeichen ist der Eintrag "rote Wechselkennzeichen" fehlerhaft. Es sind Rote Kennzeichen (§§ 16, 17 FZV) und KEINE Wechselkennzeichen (§ 8 Abs. 1a FZV). (nicht signierter Beitrag von Bernd Altes Brot (Diskussion | Beiträge) 11:29, 1. Mär. 2016 (CET))Beantworten

Artikel-Verbesserung[Quelltext bearbeiten]

Dieser Text ist zu grossem Teile nur eine Auflistung der Ausnahmen zur Kraftfahrzeugsteuer, währe es nicht besser den Teil mit den Ausnahmen zu kürzen und genereller zu halten und dafür die Einleitung mit einem ganzen Überblick zu vergrössern. Ausserdem währe hier noch die minimale Überlappung der Themen zu minimieren (in jedem Abschnitt stehen ähnliche Fahrzeuge, nur anderes Thema). Z.B. ein Thema mit allen Fahrzeugtypen und Ermässigungen. Die Sektion mit Wirkung und mit behinderten Personen zu vergrössern. Ich melde mich hier nur, weil es bringt nichts wenn ich Änderungen mache die dann ohnehin verworfen werden, bei einer so grossen Änderung. --Funkenstern (Diskussion) 14:09, 4. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Hauptzollamt anstelle Finanzamt[Quelltext bearbeiten]

Seit 2014 sind die Hauptzollämter zuständig, nicht mehr die Finanzämter (die Zollämter hatten infolge Wegfall der innereuropäischen Grenzen zu wenig zu tun, während die Finanzämter überlastet waren). Ich bin mir aber nicht sicher, ob das überall geändert werden muss oder immer noch irgendwelche restlichen Kompetenzen bei den Finanzämtern liegen. Gruß -- Dr.cueppers - Disk. 10:29, 20. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Einzelnachweise nur §§[Quelltext bearbeiten]

Hallo, wäre es nicht besser, wie sonst bei wikipedia die gesetzlichen Fundstellen bzw. die Rechtsgrundlagen im Text zu nennen und nicht als Einzelnachweise in den Fussnoten? Bevor sich jemand die Arbeit macht, diese in den Text einzupflegen, wäre es gut, hier eine Meinung zu bilden. (nicht signierter Beitrag von 80.226.1.23 (Diskussion) 11:03, 18. Jan. 2016 (CET))Beantworten