Diskussion:Kreissynodalvorstand

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Amtsdauer im Kreissynodalvorstand[Quelltext bearbeiten]

"Die Amtsdauer beträgt acht Jahre, wobei alle vier Jahre entweder der Superintendent und der Skriba oder der Assessor sowie jeweils die Hälfte der Synodalältesten neu gewählt werden." in Westfalen: Artikel 10857 Kirchenordnung ( 1 ) 1 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Kreissynodalvorstandes werden von der Kreissynode für acht Jahre gewählt. 2 Wiederwahl ist zulässig. 3 Bei der Wahl ist eine gleichmäßige Berücksichtigung von Frauen und Männern anzustreben.

https://www.kirchenrecht-westfalen.de/document/5732#s1860003 --Docmaster VKG (Diskussion) 10:45, 23. Sep. 2020 (CEST)Beantworten