Diskussion:Kritische Justiz

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Aschmidt in Abschnitt Zitierfähig
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Zitierfähig[Quelltext bearbeiten]

Selbstverständlich sind Beiträge aus der Kritischen Justiz zitierfähig... Wer die Zeitschrift kennt (und ich kenne sie seit über zehn Jahren), wird diesen Punkt nicht diskutieren...--Aschmidt 00:55, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ob die Zeitschrift gegenwärtig in rechtswissenschaftlichen Arbeiten und Urteilen zitierfähig geworden ist, oder ob sie, wie nach der Ansicht des Mitherausgebers Felix Hanschmann, „salonunfähig“ bleiben und den Anschluss an soziale Bewegungen suchen sollte, ist weiterhin umstritten: Wenn etwas umstritten ist, sollte es dazu mehrere Belege geben, denn zum Streit gehören mindestens zwei...--Aschmidt 09:19, 17. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Hast du jemals eine rechtswissenschaftliche Abhandlung gesehen, welche die Kritische Justiz zitiert hat? --78.54.37.140 19:13, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Ja.--Wiguläus 22:52, 27. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Ja, selbstverständlich. Wer die Frage mit „Nein“ antworten müßte, sollte sich eben mehr mit der Rechtswissenschaft beschäftigen als mit den ephemeren Geschichten, mit denen Postillen wie NJW etc.pp. gefüllt werden. – BTW, bitte bei Antworten einrücken. Danke.--Aschmidt 21:50, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten