Diskussion:Kurt Meisel

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von J.-H. Janßen in Abschnitt Belege
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Der studierte Jurist[Quelltext bearbeiten]

Fünf Minuten Deutsch: Der studierte Jurist ist nicht nur unpräzise (wo und von wann bis wann studierte er?), sondern grundsätzlich auch eine Gemme aus dem Schatzkästlein des Press-Jargons. Schon klar: Die meisten uns bekannten Juristen haben ihre Ausbildung bekanntlich auf der Klippschule erhalten oder gleich auf dem Jahrmarkt geschossen. Laut Wikipedia-Definition indes sind Juristen Akademiker, die ein Studium der Rechtswissenschaft abgeschlossen haben. Dass ein Jurist studiert hat, muss man also nicht noch im Stile der gelernten Krankenschwester davor pappen. Hören Sie doch auf zu wiehern, Sie weißer Schimmel, Sie! -- J.-H. Janßen 23:40, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Belege[Quelltext bearbeiten]

Für den Satz Weil Meisel sich selbst in dieser Funktion trotz zuweilen geringer Eignung mehrfach Hauptrollen zuteilte, musste er 1983 wegen Selbstbegünstigung gehen. muss zwingend und umgehend ein Beleg aus seriöser Quelle her! Andernfalls löschen. -- J.-H. Janßen 23:40, 16. Sep. 2010 (CEST)Beantworten