Diskussion:Leistungserbringer

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Eben nicht alle Leistungserbringer müssen ein Institutionskennzeichen haben. Ich bin vielleicht der einzige Vertragsarzt in Deutschland, der eines hat. Die Kostenträger können damit aber regelmäßig nichts anfangen. Bei Angabe meines IK erwarte ich eine schnelle Banküberweisung. Die erfolgt jedoch nie. Man erwartet von mir die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung mit Lebenslange Arztnummer oder Betriebsstättennummer oder verlangt meine Bankverbindung. Man versteht regelmäßig auch nach meinen Erklärungen nicht, dass die einzige Aufgabe des IK meine Bankverbindung für schnelle Überweisungen ohne Abzug einer Verwaltungspauschale von 2,2 % ist. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 21:33, 13. Feb. 2020 (CET)[Beantworten]