Diskussion:Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Lektor w in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Gibt es keine Alternative? -- Freedom Wizard 10:55, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Man könnte es auf Leitlinie der Deutschen Bischofskonferenz Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz ändern. --Atlan Disk. 23:38, 7. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Ich meinte im Sinne kürzer und leichter auffindebar. -- Freedom Wizard 14:02, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Gut, dass du das sagst, das wusste ich jetzt wirklich nicht! --Atlan Disk. 18:12, 9. Feb. 2010 (CET)Beantworten
Das bisherige Lemma Zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz hatte mehrere Nachteile:
  • Es bezog sich nur auf die Leitlinien 2002. Es ergibt aber wenig Sinn, nur einen Artikel zu den Leitlinien 2002 zu schreiben. Der Artikel sollte auch die späteren Fassungen der Leitlinien behandeln.
  • Das Lemma sollte mit „Leitlinien“ beginnen, wie oben in der ersten Antwort vorgeschlagen. Nicht mit einer Themenangabe wie „Zum Vorgehen …“
  • Das Lemma war unnötig lang und nicht leicht lesbar (das wurde schon oben gesagt).
Ich habe aus diesen Gründen das Lemma geändert: Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch. Das ist, soweit ich sehen kann, die üblichste Bezeichnung, aus der zugleich eindeutig hervorgeht, worum es geht.
Das Wort „Minderjähriger“ gehört übrigens nicht mit ins Lemma, wenn man alle Fassungen der Leitlinien darstellen will. Grund: In den Leitlinien 2013 wurde auch der Missbrauch erwachsener Schutzbefohlener einbezogen. --Lektor w (Diskussion) 12:15, 3. Jul. 2021 (CEST)Beantworten