Diskussion:Liste der Richter am Bundesgerichtshof

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Scialfa in Abschnitt Bequellung
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Eintragung[Quelltext bearbeiten]

Soll bereits nach Wahl zum Richter eingetragen werden oder erst zum Amtsantritt?--scif (Diskussion) 14:29, 27. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Ich hatte dir dazu irgendwann schonmal geschrieben, kann das aber gerne hier nochmal für alle tun. Die bisherige Praxis ist, die Richter mit dem Amtsantritt einzutragen. Das ist auch die einzig korrekte Vorgehensweise, denn die Liste heißt "Liste der Richter am Bundesgerichtshof" und "Richter am Bundesgerichtshof" wird man erst mit der Ernennung, nicht mit der Wahl. Bei politischen Ämtern funktioniert das ebenso. Das Argument "er/sie wird es ja eh bald" kann man auch nicht anbringen, weil zwischen Wahl und Ernennung bis zu zwei Jahre liegen. Zudem würde der Gewählte, wenn er seiner Ernennung widersprechen oder vor ihr dienstunfähig erkranken oder versterben oder ein anders Amt annehmen würde, unter Umständen niemals das Amt innehaben, für das er dann hier aufgeführt wäre. Kürzer gesagt: Jemanden in die Liste der Richter am Bundesgerichtshof einzutragen, der kein Richter am Bundesgerichtshof ist, wäre schlicht falsch. Für die anderen Richterlisten gilt das Gesagte entsprechend. Viele Grüße --ComQuat (Diskussion) 18:01, 23. Apr. 2019 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Was hindert uns daran, das so auch umseitig zu kommunizieren? Was für Akademiker klar sein mag, mag für OMA ganz anders aussehen.--scif (Diskussion) 15:04, 2. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Da hätte ich prinzipiell nichts gegen einzuwenden. Sollte vielleicht nicht so lang sein wie meine obige Erklärung, weil es ja in erster Linie eine Liste und kein Artikel ist, aber irgendwo eine Anmerkung im Stil von "In dieser Liste stehen Richter nicht schon ab Wahl, sondern erst ab Amtsantritt, weil sie erst dann das Amt innehaben." oder so einzufügen kann nicht schaden. Ergibt sich für mich zwar aus der Einleitung, aber du hast Recht, was für mich als Jurist klar ist, muss für Oma Erna noch lange nicht klar sein. --ComQuat (Diskussion) 14:30, 3. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Bequellung[Quelltext bearbeiten]

Wollen wir zukünftig jede Neubesetzung auch im ENW eintragen? Das ufert dann über die Jahre aus.--scif (Diskussion) 10:43, 1. Dez. 2020 (CET)Beantworten