Diskussion:Liste der actiones des Römischen Privatrechts

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Exceptiones
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-Eine ziemlich unverständliche Seite!


-Die Liste der actiones schien mir bisher auch wenig informativ. Deshalb habe ich die Seite zur Gänze neu überarbeitet. Ich hoffe die Liste stellt nun eine dem Römischen Recht angemessenere Übersicht über die actiones dar und ermöglicht zumindest einen groben Einblick in das Aktionensystem. MfG David S


ÜA-Baustein[Quelltext bearbeiten]

So ist das keine Liste - es fehlt eine Einleitung, siehe auch Kommentare oben. Cholo Aleman 10:02, 12. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Der Liste der actiones ist eine Erklärung des Begriffs actio und seiner Bedeutung vorangestellt. Eine weitergehende Einleitung ist nicht erforderlich. Den Überarbeitungs-Baustein habe ich aus diesem Grunde entfernt. -- Stechlin 09:37, 23. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

nein, so geht das nicht, ein lateinischer Spruch ist keine richtige Einleitung. Ich sage dem Portal Jura etc. Bescheid. das alles dient der Verbesserung des ganzen. Cholo Aleman 09:46, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Es fehlen einige der actiones; die Liste müsste einmal vervollständigt werden.--Stephan Klage (Diskussion) 22:58, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Exceptiones[Quelltext bearbeiten]

Wäre auch gut wenns ne liste mit den exceptiones gibt! (nicht signierter Beitrag von 91.115.33.250 (Diskussion | Beiträge) 15:43, 6. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Das ist - noch 8 Jahre später - ein anspruchsvolles, nahezu aussichtsloses Verlangen, zumal bis heute nicht eine einzige der etwa 15 exceptiones überhaupt als Einzelfall angelegt ist. Möglicherweise kümmere ich mich um die wichtigsten selbst irgendwann einmal.--Stephan Klage (Diskussion) 22:58, 29. Jul. 2016 (CEST)Beantworten