Diskussion:Liste von Kriminalsoziologen

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Torte825 in Abschnitt Liste der Kriminologen
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Folgenden Eintrag habe ich entfernt:[Quelltext bearbeiten]

Wolfgang Kühnel (* 1955), Deutschland, Jugendkriminalität, Jugendstrafvollzug, Gewaltkriminalität, Tötungsdelikte, Ausländer- und Aussiedlerkriminalität, Fremdenfeindlichkeit, ethnische Konflikte (dazu versteckt) http://www.hwr-berlin.de/fachbereich-polizei-und-sicherheitsmanagement/kontakt/personen/kontakt/?tx_wmdbvcard_pi1%5Bshow%5D=1281&cHash=f5f6de35cf1f78569b338f0df398abe6 / http://d-nb.info/gnd/121807940

Es spricht nichts dagegen, dass in der Liste auch Rotlinks aufgeführt werden. Die Darstellung der Forschungsschwerpunkte ist aber zu ausufernd, vergleiche die Einträge bei den anderen Kriminalsoziologen. Sind das die Themen, mit denen sich Kühnel wissenschaftlich beschäftigt und zu denen er lehrt (scheinbar wurden einfach die Schwerpunkte der Lehre von der Homepage kopiert)? Dann sind sie hier falsch. Oder hat er bedeutende Forschungsergebnisse zu allen den Themen vorgelegt? Dann wären sie richtig und der Mann berühmt. --Jürgen Oetting (Diskussion) 20:47, 12. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Rechtswissenschaftler können "Kriminalsoziologen" sein[Quelltext bearbeiten]

So ganz leuchtet es mir nicht ein, dass Rechtswissenschaftler keine Kriminalsoziologen sein können. Man nehme als Vergleich die Rechtsphilosophie. Fast alle in Deutschland tätigen Rechtsphilosophen sind (auch oder ausschließlich, jedenfalls vor der Erstausbildung her) Rechtswissenschaftler. Dass jemand Rechtswissenschaftler ist, hindert ihn also nicht daran Rechtsphilosoph zu sein. Warum sollte dann ein Rechtswissenschaftler, der einen kriminologischen Lehrstuhl innehat, nicht auch "Kriminalsoziologe" sein können, wenn er z.B. der Meinung ist, dass Kriminalität ein primär soziologisch relevantes Phänomen darstellt und ihn Kriminalbiologie usw. wenig bis gar nicht kümmern? -- Torte825 (Diskussion) 10:00, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Moin Torte825, dann müsste der Einstiegssatz geändert werden, er lautet derzeit: In dieser Liste von Kriminalsoziologen werden Fachwissenschaftler aufgeführt, die das Phänomen Kriminalität ausschließlich mit sozialwissenschaftlichen Methoden untersuchen. Rechtswissenschaftler, die das Phänomen Kriminalität ausschließlich mit sozialwissenschaftlichen Methoden untersuchen gibt es sicher nicht. Konkret: Wen würderst Du denn gerne in die Liste eintragen? Mir würde, als Ausnahme, Stephan Quensel einfallen. Und der ist drin. Beste Grüße --Jürgen Oetting (Diskussion) 10:08, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ich glaube, ich habe hier an anderes Verständnis. Darüber hinaus: es gibt sicherlich Rechtswissenschaftler auf kriminologischen Lehrstühlen, die als Kriminologen (!) das Phänomen Kriminalität ausschließlich sozialwissenschaftlich untersuchen. Dass sie nebenbei Strafrechtler sind und als Strafrechtler juristisch argumentieren, schadet ja nicht, so lange sie dies als Kriminologe nicht tun. Wie wäre es mit: Kriminalsoziologen sind Wissenschaftler (ohne "Fach"), die das Phänomen Kriminalität ausschließlich sozialwissenschaftlich untersuchen? -- Torte825 (Diskussion) 10:15, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Ergänzung: Ich selbst würde mich als Kriminalsoziologe bezeichnen, mir fehlt nur der Lehrstuhl ;-). Dass mein Erststudium nicht Soziologie war, na ja. Mein Aufbaustudium war es weitestgehend Und es gibt einige von dieser Sorte. -- Torte825 (Diskussion) 10:17, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Vorschlag zur Güte: Man könnte über die Rechtswissenschaftler schreiben, dass sie ganz überwiegend (!) als Kriminologen nicht ausschließlich sozialwissenschaftlich arbeiten. Was meinst Du? Das passt ja auch zu Quensel -- Torte825 (Diskussion) 10:24, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Von mir aus, die Definition der Liste ist mir nicht so wichtig. Aber auf konkrete Einträge bin ich gespannt. Wie soll belegt werden, dass ein Rechtswissenschaftler als Kriminologe ganz überwiegend kriminalsoziologisch arbeitet? Genau genommen müsste das irgendwo zitierbar stehen („X arbeitet als Kriminologie ganz überwiegend kriminalsoziologisch“) und darf nicht einfach behauptet werden. Das wäre nämlich die in der WP verpönte Theoriefindung: Aussagen, die nur auf persönlichen Erkenntnissen von Wikipedia-Autoren basieren, gehören nicht in die Artikel. --Jürgen Oetting (Diskussion) 12:13, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
Das ist natürlich megaschwierig, da gebe ich Dir völlig recht. Das mit der Theoriefindung empfinde ich immer als eine Grauzone und lässt sich glaube ich bei Autoren vom Fach nie hundertprozentig vermeiden. Bei meinen "ausgezeichneten" Artikeln z.B. bahaupte ich mal, dass man sehr wohl die Handschrift des Autors erkennt, ebenso bei Deinen, nehme ich stark an. Egal, wie sehr man sich um NPOV bemüht. Aber das führt jetzt weit weg. Weißt Du was? Wir lassen die Definition einfach erstmal, wie sie ist. Beste Grüße -- Torte825 (Diskussion) 12:50, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten
ein SmileysymbolVorlage:Smiley/Wartung/;)  Auch nicht so einfach zu beweisen, dass Torte825 ein Autor vom Fach ist. --Jürgen Oetting (Diskussion) 13:42, 15. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Liste der Kriminologen[Quelltext bearbeiten]

Ich vermute, Doppelnennungen sind grundsätzlich in Ordnung, oder? Jetzt sind ja auch bereits welche vorhanden und Überschneidungen gibt es nun einmal. -- Torte825 (Diskussion) 19:10, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Welche Liste menst Du? Liste der Kriminologen ist ein Rotlink, also nicht vorhanden. Und welchen Mehrwert hätte so eine Liste gegenüber der Kategorie:Kriminologe mit ihren Unterkategorien? --Jürgen Oetting (Diskussion) 19:46, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ach, Du meinst wohl die Liste deutschsprachiger Kriminologen? Nennungen in verschiedenen Listen sind sicher kein Problem. --Jürgen Oetting (Diskussion) 19:51, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ja, die Liste meinte ich. -- Torte825 (Diskussion) 20:04, 18. Jan. 2024 (CET)Beantworten